Gericht spricht 25 Jahre alten Angeklagten aus Offenburg frei. Keine Beweise für Nachstellung.
Offenburg - Ein 25-Jähriger, der wegen Stalkings einen Strafbefehl erhalten hatte und dagegen Einspruch einlegte, ist nach zwei Verhandlungstagen freigesprochen worden. Der Vorwurf war nicht nachzuweisen, die Anklage fiel sogar in sich zusammen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte nach Anhörung zweier Zeugen umgehend Freispruch.
Wie berichtet, soll der 25-Jährige einer 26-jährigen Bedienung über Monate nachgestellt haben. Nach Aussage der Frau bombardierte er sie mit Hunderten SMS, gespeichert hatte sie allerdings nur eine. "Wenn das so weitergegangen wäre, hätte ich Sie nicht gerne laufenlassen", sagte Amtsrichter Wolfgang Knopf über den Inhalt der Nachricht.
Laut Aussage des Angeklagten kontaktierte er die Frau in der Zeit von März bis Juni lediglich ein Dutzend Mal. Kennengelernt hatten die beiden sich in der Kneipe Anfang Januar 2012. Dabei gab die Bedienung dem Gast ihre Handynummer. Nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, keinen Kontakt mehr zu wünschen, soll der 25-Jährige sie belästigt haben und ihr sogar aufgelauert sein. Für diese Zeit hatte der Mann ein Alibi.
Damit der Straftatbestand Nachstellung erfüllt ist, hat eine Veränderung der Lebensumstände des Opfers vorzuliegen. Das Opfer muss aufgrund des Stalkings die Arbeitsstelle oder die Wohnung wechseln. Das Ändern der Telefonnummer reicht nicht.
Die 26-Jährige hatte bei ihrer Anzeige und am ersten Verhandlungstag erklärt, dass sie die Arbeit als Bedienung in dem Lokal infolge der Nachstellung aufgab. Die beiden Zeugen, die aufgrund ihres unentschuldigten Fernbleibens am ersten Tag ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen hatten, erklärten nun, die Frau entlassen zu haben.
Das Betreiberpaar der Offenburger Kneipe ließ kein gutes Haar an ihrer ehemaligen Bedienung. Der Gastronom drückte in Körpersprache und Aussprache auch seine Missachtung des Prozesses und seiner Zeugenpflicht deutlich aus. Einen Brief des Opfers an die Polizei hatten er und seine Frau noch mitunterschrieben. Nun erklärten sie, dass sie über die Nachstellung lediglich von dem angeblichen Opfer ins Bild gesetzt worden waren.
Man hätte eigentlich noch einmal die 26-jährige Frau befragen müssen, erklärte Richter Knopf, wies aber auf die Problematik des Nachweises des Straftatbestands der Nachstellung hin.