Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. (Symbolfoto) Foto: Deck

Frau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Kaum Kontakt gehabt.

Offenburg/Rodgau - Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstagmorgen beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor. Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa. Die Frau aus dem hessischen Rodgau (Kreis Offenbach) wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis erhob entsprechende Ansprüche.

Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. In diesem Zusammenhang sprach Klatt von "schwerer schuldhafter Verfehlung" der Mutter. Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.

Eine Reaktion des Landratsamtes im Ortenaukreis blieb am Dienstag zunächst aus. Ein Sprecher hatte allerdings bereits im Mai gesagt, man sei wegen der Forderungen von Anfang an gesprächsbereit gewesen. Das Landratsamt werde das Urteil des Familiengerichts akzeptieren, hieß es damals.