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Zwei Angeklagte "nur" wegen Beihilfe verurteilt. Zeuge als "nicht ausreichend verlässlich" eingestuft.

Offenburg - Der Prozess um die Prügelattacke in der Offenburger JVA ist mit drei Freisprüchen und zwei zehnmonatigen Haftstrafen, eine ausgesetzt zur Bewährung, zu Ende gegangen. Zwei Ange- klagte wurden »nur«, so die Strafkammer, wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt.

Jeweils ein Monat der verhängten Strafe gilt wegen der überlangen Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den zu zehn Monaten Haft verurteilten Mann wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert und für den zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Angeklagten ein Jahr zur Bewährung.

Oberstaatsanwalt Johannes Gebauer hatte außerdem vor zwei Wochen für den angeblichen Anstifter der beinahe tödlichen Bestrafungsaktion hinter Gittern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Die Zweite Große Strafkammer am Landgericht sprach den Angeklagten jedoch frei. Eine Verurteilung wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung hätte nur auf der Grundlage eines Zeugen erfolgen können. Der ehemalige Häftling gab zunächst an, die Verabredung zur Bestrafungsaktion beim Hofgang gehört zu haben. Vor Gericht bestätigte er diese Aussage nicht. Die Strafkammer wertete den Zeugen als nicht »verlässlich, um alleine hierauf eine Verurteilung stützen zu können«, so der Vorsitzende Richter Herbert Schmeiser.

Eindeutig war nach Ansicht der Strafkammer nur die Tat am 26. August 2009. Einen Tag nachdem das Opfer in die JVA aufgenommen wurde, um eine kurze Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, sei der Häftling durch Tritte und Schläge lebensbedrohlich verletzt worden. »Die Frage der Täterschaft war nach über zehn Verhandlungstagen aber nicht weitestgehend aufzuklären«, so das Landgericht.

Nach Einschätzung der Strafkammer betraten die beiden Verurteilten und ein unbekannter Dritter während der damaligen Freizeit im Ostflügel des Knasts die Zelle des Opfers. Dessen Zellengenosse identifizierte die verurteilten Angeklagten als zwei der drei Männer, die 20 Minuten später um den blutüberströmten Mann knieten.

Laut Strafkammer ist es nicht auszuschließen, dass die beiden sich nicht an der blutigen Bestrafungsaktion beteiligt haben. Es sei möglich, dass die Prügel durch den dritten Mann ausgeführt wurden. Die massiven Verletzungen hätten auch nicht dem gemeinsamen Tatplan entsprechen können, so das Gericht. Durch ihre Anwesenheit im Haftraum hätten die beiden Verurteilten die Tat jedoch unterstützt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wurde das Opfer bestraft, weil er keine Drogen ins Gefängnis schmuggeln wollte. Das Opfer wiederum erklärte seine lebensgefährlichen Verletzungen mit einem Sturz aus dem Hochbett.

Der zähe, im Januar begonnene Prozess war geprägt durch Zeugeneinschüchterungen und Missachtung der Justiz. Die aus Russland und Kasachstan stammenden Angeklagten, die sich zur Sache nicht äußerten, kamen stets zu spät, verpassten den Zug oder irrten sich im Termin, sogar zur Urteilsverkündung. Zuhörer aus ihrem Umfeld, die von der Polizei vor Betreten des Gerichtssaals kontrolliert wurden, erhoben sich nur widerwillig vor der Strafkammer.