Warten auf den Tunnel: OB Edith Schreiner muss sich wie alle anderen Offenburger weiter in Geduld üben. Foto: Maygutiak

Lärmschutzgutachter Guido Kohnen erteilt den Hoffnungen auf einen schnellen Tunnelbau eine Absage.

Offenburg - Die Lärmsanierung entlang der Schienenstrecken ist in Offenburg derzeit in aller Munde. Nun hat der Lärmschutzgutachter Guido Kohnen auf Einladung des CDU-Stadtverbands zu dem Thema referiert.

Kohnen hat die Stadt Offenburg in den vergangenen Jahren immer wieder in dieser Frage beraten. Doch weshalb wird jetzt erneut über Lärmschutz diskutiert? In den vergangenen Monaten war es auf politischer Ebene vor allem darum gegangen, ob die Bahn ihre Pläne zur A-3-Trasse durch Offenburg zurücknimmt und ob Offenburg einmal den von der Bürgerinitiative Bahntrasse und der Stadt geforderten Güterzugtunnel im Westen der Stadt bekommen wird. Bei der Stadt Offenburg und der Interessengemeinschaft der Bürgerinitiativen entlang des Ober- und Hochrheins (IG Bohr) hatte man das Ergebnis einer Sitzung des Projektbeirats bereits vor geraumer Zeit als Erfolg gefeiert und geht seither davon aus, dass der Tunnel in Offenburg gebaut wird. Ob die Zuversicht allerdings angebracht ist, ist aktuell unklar. Das Eisenbahnbundesamt hat die Pläne zur A-3-Trasse durch Offenburg zwar auf Eis gelegt, zurückgenommen wurden sie aber nicht.

Der Experte Kohnen ging in seinem ausführlichen Vortrag darauf ein, welche technischen Verbesserungen die Bahn an den Waggons auf lange Sicht plant, um den Lärm an der Quelle zu reduzieren. Zudem stand vor allem das Thema Lärmsanierung im Vordergrund.

Der Unterschied zur Lärmvorsorge: Sie ist im Planfeststellungsverfahren bereits abschließend behandelt worden. Zur Lärmvorsorge ist die Bahn verpflichtet, wenn sie an bestehenden Strecken baulich etwas verändert. Das wäre beim Bau der A-3-Trasse so. Bei der Lärmsanierung könnten bestimmte Stadtteile beziehungsweise Wohngegenden Schallschutzwände bekommen. Voraussetzung: die Gebäude müssten vor 1974 gebaut worden sein. Bei allem was später errichtet wurde, unterstellt der Gesetzgeber, dass man von entsprechendem Lärm in der Nähe gewusst habe.

"Haben wir irgendeinen Anspruch?", wollte CDU-Fraktionschef Kurt Feger wissen. "Nein", lautete die klare Antwort von Gutachter Kohnen auf die Frage, ob man in Offenburg bereits jetzt Mittel für eine Lärmsanierung beantragen könne. Dazu müsse ein Gebiet erst als "Projekt" der Bahn deklariert sein. Sie bekomme vom Bund jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Mittelvergabe teile die Bahn in Gebiete und Prioritäten ein. Offenburg müsste laut dem Lärmschutzgutachter erst einmal den Statuts "Priorität eins" erlangen, um auf konkrete Schritte hoffen zu können.