55-Jährige will kein Geld für Pflege ihrer Mutter zahlen, die sie als Säugling weggegeben hat.

Offenburg - Das Familiengericht Offenburg hat am Donnerstag noch kein Urteil im Streit um den Elternunterhalt gefällt. Eine Frau hatte geklagt, weil sie dem Sozialamt Geld für die Pflege ihrer Mutter zahlen soll – obwohl diese sie als Baby weggegeben hatte.

Sechs Wochen nach ihrer Geburt war die heute 55-Jährige aus Rodgau in Hessen in ein Säuglingsheim gekommen und später in einem für Kinder aufgewachsen. Zu ihrer Mutter hatte sie offenbar kaum Kontakt.

Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtete, hatte die Frau im August 2016 Post aus Offenburg bekommen – vom Amt für Soziales und Versorgung des Ortenaukreises. Demnach teilte die Behörde ihr mit, dass ihre pflegebedürftige Mutter einen Unterhaltsanspruch gegen sie habe. Das Amt habe der Mutter zunächst das Essen auf Rädern und die ambulante Pflege bezahlt, inzwischen übernehme es Kosten für das Heim, in dem die Seniorin lebe – und wolle dafür nun Geld von der Tochter, heißt es im "Spiegel". Doch die Hessin weigerte sich und klagte, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Offenburg bestätigte. Das Sozialamt fordert nach Angaben des Anwalts der Frau einen Betrag von rund 760 Euro monatlich für Heimkosten.

Am Donnerstag ist der ungewöhnlichen Streit um Pflegekosten in einer nicht-öffentlichen Sitzung vor dem Familiengericht verhandelt worden. Das Gericht will unter anderem ausloten, ob sich die Frau und das Sozialamt womöglich auf einen Vergleich einlassen. Das ist bislang nicht der Fall, wie Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts, aus der Verhandlung berichtet.

"Grundsätzlich sind Kinder gegenüber ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen", erklärt Hockenjos die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Nach diesen könne der Anspruch auf Unterhalt aber teilweise oder ganz wegfallen, wenn die Eltern sich "schwerer Verfehlungen" an ihren Kindern schuldig gemacht hätten. Allein die Tatsache, dass ein Kind kurz nach der Geburt fremdbetreut worden sei, führe nicht automatisch zu einem gänzlichen Wegfall des Unterhaltsanspruchs.

"Wir haben Verständnis dafür, dass es für die Klägerin auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar ist, Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter zu bezahlen, die sie als Säugling in ein Kinderheim abgab", betont Hockenjos. "Verstehen können wir auch die aktuellen Rufe nach einer Neuregelung zum sogenannten Elternunterhalt." Bis dahin sei die Behörde in ihrer Bewertung aber an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

"Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass ein Prozess angestrebt wurde, obwohl wir den Sachverhalt noch gar nicht abschließend beurteilen konnten", sagt er weiter. Die Gründe für die Weggabe des Kindes seien in diesem Verfahren bislang ungeklärt, "etwa ob die Mutter aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen gar nicht in der Lage war, für das Kind zu sorgen, ob eine eigene finanzielle Notlage bestand und ob ein schuldhaftes Fehlverhalten der Mutter vorlag". Erst wenn dies geklärt sei, könne das Sozialamt eine abschließende Entscheidung treffen. Es hätte laut Hockenjos also auch sein können, dass die Behörde ohnehin zu dem Schluss gekommen wäre, dass kein Unterhaltsanspruch besteht.