Die Angeklagte (Mitte) mit ihrer Anwältin und Dolmetscherin. Foto: Rudolf

Das vierte Mitglied der Nashorndiebe wurde nun auch verurteilt: zweijährige Bewährungsstrafe.

Offenburg - Ein Jahr nach der Tat ist nun auch das vierte Mitglied der Londoner Nashorndiebe verurteilt worden. Eine 37 Jahre alte Frau erhielt wegen schweren Bandendiebstahls eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Die Angeklagte war im vergangenen Oktober auf Teneriffa festgenommen worden. Die zweifache Mutter, deren bisheriges Leben von gewalttätigen Partnern und Drogen bestimmt war, wurde hartnäckig zu ihrer Tatbeteiligung befragt. "Straftaten sind Ihrem Wesen ja nicht fremd", sagte die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Ute Körner.

Über ihre Verteidigerin Birgit Martin gab die Angeklagte eine ausführliche Erklärung ab: Kurz vor der Tat am 18. Februar 2012 lernte sie zwei ihrer Komplizen kennen. Ein Bekannter schlug ihr zur Ablenkung vor, ein Auto von Spanien nach England zu überführen. Aufgrund des Todes ihres damaligen Lebensgefährten sei sie depressiv gewesen. Über den Diebstahl sei sie bei der Abfahrt nicht informiert worden.

Das hatte auch der Jüngste der Bande erklärt, der vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt wurde. Erst als sie in Straßburg übernachteten, sei sie instruiert worden. Während sie mit dem Kopf der Bande die Angestellte des Ritterhausmuseums ablenkte, schlugen die beiden Mittäter im zweiten Stock dem Nashorn die beiden Hörner ab. Auf dem Bildschirm der Überwachungskamera habe sie die Tat mit angesehen.

Bevor die Mittäter dann in München bei einer Polizeikontrolle festgenommen wurden, wurde sie nach Straßburg geschickt, um die dort deponierten Hörner nach Paris zu bringen und zu verkaufen. Sie sei allerdings zurück nach England gefahren. Sie habe nach Hause gewollt, so die 37-Jährige. Der Kopf der Bande hätte sie auch unter Druck gesetzt.
Als Drahtzieher der europaweiten Diebstahlserie von Nashörnern, deren Pulver potenzsteigernde Kräfte nachgesagt werden, gelten irische Landfahrer.

Mit dem gestrigen Verfahren ist der Offenburger Nashorn-Diebstahl allerdings noch nicht abgeschlossen. Die zu Haftstrafen verurteilten Haupttäter haben Berufung eingelegt und warten auf den Prozess in der zweiten Instanz.