Im Kaufland an der Marlener Straße in Offenburg wurden Stecknadeln in Lebensmitteln gefunden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Stecknadeln in Lebensmitteln des Offenburger Kaufland-Marktes gefunden. Tatmotiv gibt Rätsel auf.

Offenburg - Inzwischen haben sich bereits fünf Kunden gemeldet, die Nadeln in Lebensmitteln aus dem großen Kaufland in Offenburg gefunden haben. Forderungen oder andere Hinweise auf Erpressung gibt es laut Auskunft der Polizei zurzeit nicht.

Nach mehreren Funden von Stecknadeln in Lebensmitteln bemühen sich der betroffene Supermarkt in Offenburg und die Behörden mit Nachdruck um eine Aufklärung des Falls. "Wir haben die Aufmerksamkeit noch einmal geschärft", sagte ein Sprecher des Unternehmens Kaufland am Dienstag. Details zu den Sicherheitsmaßnahmen wollte er ebenso wie die Polizei nicht mitteilen.

Was ist genau passiert?

Bislang haben fünf Kundenin Lebensmitteln, die sie im Kaufland Offenburg gekauft hatten, eine Stecknadel gefunden.

Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?

"Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren", sagte Polizeisprecherin Karin Stürzel. Ermittelt werde wegen gefährlicher Körperverletzung. Seit Mitte Dezember haben sich fünf Kunden gemeldet, die in Aufbackware und zuletzt in Salami-Sticks Stecknadeln fanden. Durch die präparierten Waren wurde den Behörden zufolge bislang niemand verletzt.

Welche Supermärkte sind betroffen?

Nadeln wurden ausschließlich im sogenannten "großen" Kaufland an der Marlener Straße in Offenburg gefunden. Andere Filialen sind nach Auskunft des Konzerns und der Polizei nicht betroffen, auch nicht das "kleine" Kaufland an der Okenstraße in Offenburg.

Um welche Art von Nadeln handelt es sich?

Eingebracht wurden handelsübliche Stecknadeln – in der Variante ohne bunten Plastikkopf. Diese Nadeln wurden durch die Verpackung in die Backwaren eingeführt.

Wann wurden die Waren mit den Stecknadeln versehen?

Die Polizei hat dazu keine gesicherten Erkenntnisse. Alle Waren können durchaus an ein und demselben Tag präpariert worden sein. Am 16. Dezember wurde der erste Fund gemeldet. Weitere betroffene Kunden haben ihre Waren auch um diesen Zeitpunkt herum gekauft. Die erst zuletzt gekauften Salami-Sticks könnten wegen ihres längeren Haltbarkeitsdatums ebenfalls seitdem im Regal gestanden haben.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Im Supermarkt wurden mehrfach die entsprechenden Regale nach beschädigten Verpackungen durchsucht, allerdings ohne dass dabei etwas gefunden wurde. Inzwischen fiindet dort eine von den Verantwortlichen nicht näher beschriebene Überwachung des Lebensmittelbereichs statt.

Wird der Kaufland-Konzern erpresst?

"Hinweise auf Erpressung liegen nicht vor", teilte die örtliche Polizei mit. "Ein Erpresserbrief ist nicht eingegegangen und auch sonst gibt es keinerlei Hinweise auf eine Erpressung", sagte die Polizeisprecherin.

Wie können Verbraucher sich schützen?

Die Nadeln wurden durch die Umverpackungen in die Lebensmittel gesteckt worden. Man sollte gekaufte Ware deshalb darauf kontrollieren, ob die Verpackung beschädigt ist. Darüber hinaus empfiehlt sich eine gewisse Vorsicht beim Verzehr verpackter Lebensmittel – insbesondere aus dem betroffenen Supermarkt.

Wie geht es nun weiter?

Noch am Dienstag sollten Vertreter der Lebensmittelkontrolle und der Polizei sowie des Ortenaukreises und des Supermarkts beraten. Wie verlautete, könnten möglicherweise Metalldetektoren zur Kontrolle der Lebensmittel zum Einsatz kommen. Eine Schließung des Supermarkts in der Marlerner Straße steht nicht zur Diskussion.

Info: Das sagt das Gesetz

Nach Paragraf 224 des Strafgesetzbuchs begeht eine gefährliche Körperverletzung, wer einen anderen "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs", "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich", "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung", "durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen" oder mittels eines en Überfalls verletzt.

Als gefährliches Werkzeug können alle Gegenstände fallen, die in einer gefährlichen Art und Weise verwendet wurden – von der Eisenstange über den Gürtel bis hin zum Bleistift.

Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz bei der gefährlichen Körperverletzung ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.