Staatsanwalt bekennt Angeklagten für schuldig. Foto: Shutterstock/Stokkete

39-Jähriger soll Mädchen über Jahre missbraucht haben. Plädoyers vorgetragen.

Offenburg - In einem Missbrauchsprozess am Landgericht sind am zwölften Verhandlungstag die Plädoyers gehört worden. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren forderte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch.

Staatsanwalt Martin Seifert wies auf die Besonderheiten des Mammutprozesses hin: Wie bei sexuellen Missbrauchsverfahren unüblich, habe es zwei Opfer gegeben, die unterschiedliche Wahrnehmungen und Erinnerungen hätten. Außerdem seien inzwischen zwei Zeuginnen, die Mutter und Großmutter der Mädchen, verstorben.

Der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs gegen einen 39 Jahre alten Offenburger wurde bereits im Jahr 2011 verhandelt. Die erste Verhandlung war im Mai 2011 wegen der Befangenheit eines Schöffen geplatzt. Der aktuelle Prozess, der im Januar begann, wurde durch zahlreiche Anträge der Verteidigung in die Länge gezogen.

Zuletzt stellte Verteidiger Wolfgang Vogt einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige Brigitte Thoene-Tonhofer. Die Psychologin hatte in beiden Verfahren die Aussagen der mutmaßlichen Opfer als glaubhaft bezeichnet.

Nach Ansicht der Verteidigung stellte die Sachverständige in ihrer Begutachtung viele Suggestionsfragen. Der Rechtsanwalt zweifelte darüber hinaus an der Kompetenz von Thoene-Tonhofer. Der Befangenheitsantrag gegen die Diplom-Psychologin wurde von der Jugendschutzkammer am Landgericht abgelehnt.

Rechtsanwalt Vogt hatte außerdem die Anhörung der Tonbandaufnahmen von der Begutachtung durchgesetzt. Die stundenlange Anhörung hatte zu einer Unmutsäußerung eines Schöffen und so zum Abbruch des ersten Prozesses geführt.

Seifert: Aussagen der Mädchen glaubhaft


Nach Ansicht des Staatsanwalts sind die Aussagen der beiden Mädchen "lebensnah und glaubhaft". So etwas könne man nicht erfinden. Unstimmigkeiten erklärte Seifert durch die verschiedenen Wahrnehmungen der beiden Opfer. "Wir müssen auch sehen, dass es sich um eine Serientat handelt."

Laut Anklage hatte der 39-jährige in den Jahren 2003 bis 2007 eine Vielzahl von sexuellen Handlungen an den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin begangen. Angeklagt sind zehn Fälle, darunter drei Vergehen des schweren Missbrauchs.

Verteidiger Vogt zweifelte in seinem Plädoyer die Glaubhaftigkeit der Belastungszeuginnen an sowie erneut die Kompetenz des Glaubhaftigkeitsgutachtens. Vogt thematisierte das Problem suggestiver Aussagen und verwies auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". In vielen Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozessen, in denen es auch um Falschbeschuldigungen gehe, habe ein Angeklagter keine Rechte, so Vogel.

Das Urteil soll am 25. April verkündet werden.