Das Ortenberger Schloss – auch unbeleuchtet ist das Gebäude ein echter Hingucker. Foto: BUND Ortenau

Umweltschutz: BUND startet Mitmach-Aktion für Bürger

Ortenau - Wenn es Nacht wird, gehen überall die Lichter an: Straßenlaternen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame oder leuchtende Spots auf historischen Gebäuden und Denkmälern. Für nachtaktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todesfallen werden.

Die Landesregierung hat sich im vergangenen Jahr mit dem neuen Biodiversitätsstärkungsgesetz zum Schutz der heimischen Insekten und zur Reduktion der Lichtbelastung verpflichtet. Seit April 2021 gelten nun neue Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand. Die Fassadenbeleuchtung an Gebäuden im Besitz des Landes und der Kommunen ist nun in den Sommermonaten nicht mehr möglich. Der BUND Ortenau befürwortet dies und steht hundertprozentig hinter dem Gesetz, kritisiert aber dessen bisherige Umsetzung.

Ausnahmen werden still und heimlich zur Regel

Denn für mehr als die Hälfte der Schlösser und Klöster, die sich im Besitz des Landes befinden, wurden bereits Ausnahmeanträge nach Vorgabe von Paragraf 21 des Naturschutzgesetzes gestellt. Wie viele Ausnahmen es tatsächlich sind, ist nicht klar. "Die Behörden haben für viele der Bauwerke die Ausnahmen bereits genehmigt. So werden die Ausnahmen still und heimlich zur Regel und das Ziel, die Insekten zu schützen, wird verfehlt", so Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. "Der BUND fordert, dass Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben und das Land mit gutem Beispiel vorangeht."

Licht zur falschen Zeit habe dramatische Auswirkungen auf Insekten. Ihr Fortpflanzungsverhalten werde gestört, sie verlieren die Orientierung oder sterben an Erschöpfung. Weniger Insekten bedeuten auch weniger Futter für Vögel und Fledermäuse. Um das gewaltige Insektensterben zu bremsen, fordert der BUND Baden-Württemberg ein Umdenken in Sachen Beleuchtung und ein klares Bekenntnis der Regierung und der Kommunen zu den gesetzten Zielen. Das Abschalten der Fassadenbeleuchtung müssten sie konsequent umsetzen. Die Kommunen sind außerdem gefragt, ihre Straßenbeleuchtung, wie vom Gesetz gefordert, insektenverträglich zu gestalten.

Der BUND möchte es genauer wissen und ruft Bürger nun dazu auf, beleuchtete Gebäude der öffentlichen Hand zu melden. Spaziergänger können angestrahlte öffentliche Gebäude mit Foto und Standort melden. "Nutzen Sie jetzt die milden Temperaturen für einen Abendspaziergang und halten Sie die Augen offen. Die Regelung gilt beispielsweise für Denkmäler, Rathäuser, Schlösser, Burgen, Klöster und Ruinen. Aber auch Stadtmauern, Stadttürme oder andere Anlagen, die nicht im privaten Besitz sind. Sie können mit Ihrem Smartphone ein Foto machen und diese einfach per E-Mail oder Messenger-Dienst beim BUND einreichen", sagt Dominic Hahn, Naturschutzreferent beim BUND Baden-Württemberg.

Kaum ein Problem kann so einfach reduziert werden wie die Lichtverschmutzung

Und noch einen ganz praktischen Tipp hat der Naturschutz-Referent: "Die gute Nachricht ist: Kaum ein Problem kann so einfach reduziert werden wie die Lichtverschmutzung. Kommunen und auch Bürger haben es hier selbst in der Hand, zu insektenverträglichen Beleuchtungsanlagen zu wechseln oder überflüssige Leuchten abzuschalten. Wer mit bernsteinfarbenen LEDs und reduzierter Helligkeit beleuchtet, schont die Umwelt doppelt: Das spart Strom und schützt die heimischen Tiere und Pflanzen", so Hahn.

Auf die Gefahren durch Lichtquellen weist der BUND auf seiner Homepage hin: "Jährlich nimmt die nächtliche Beleuchtung in Deutschland laut Studien um sechs Prozent zu. Die negativen Auswirkungen nächtlicher Beleuchtung auf Mensch und Natur sind dabei immer besser erforscht. Licht zur falschen Zeit hat jedoch gefährliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. Etwa zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden Insekten sind nachtaktiv und viele davon sind gefährdet. Straßenlaternen und Gebäudestrahler ziehen diese an, wodurch die Tiere an Erschöpfung verenden oder ihre Orientierung verlieren."