Die Ausgangssperre muss die Polizei in Zukunft nicht mehr kontrollieren - alle anderen Regeln bleiben bestehen. Foto: Gollnow

Corona: Landratsamt entscheidet sich gegen eine weitere nächtliche Einschränkung

Ortenauer -  Zwar lag die Inzidenz zuletzt deutlich über dem Schwellenwert. Eine Verlängerung der Ausgangssperre hält der Kreis aber nicht für notwendig. Kontakte könnten nachverfolgt, eine erhebliche Gefährdung nicht ausgemacht werden, heißt es.

Zahl der Neu-Infektionen sinkt kontinuierlich

Nachdem der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof die landesweite Ausgangssperre vergangene Woche gekippt hat, sieht das Landratsamt nun keine Notwendigkeit für eine Verlängerung auf Kreisebene. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Ausgangssperre stelle wegen des tiefgreifenden Eingriffs in die Grundrechte nur ein allerletztes Mittel dar, wird betont.

Ob eine regionale Verlängerung angeordnet werden muss, hängt laut Vorgabe des Landes an drei Einflussfaktoren. Zunächst muss die Sieben-Tage-Inzidenz über der Eingriffsschwelle von 50 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner und Woche liegen. Das ist im Ortenaukreis gegeben – aktueller Wert: rund 66.

Zudem müsste es trotz der bestehenden Maßnahmen ohne nächtliche Ausgangssperre zu Problemen mit der Virus-Eindämmung kommen und ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegen. "Diese beiden zusätzlichen Voraussetzungen sind nach Feststellung des Gesundheitsamts im Ortenaukreis nicht gegeben", erklärt das Landratsamt.

Landrat Frank Scherer freut sich über die Entscheidung: "Es ist gut, dass trotz einer Sieben-Tage-Inzidenz von noch über 50 auch die Menschen im Ortenaukreis nun ein wenig mehr Freiheit zurückerhalten können", erklärt er. Dies sei möglich, weil das "Gesundheitsamt aufgrund seiner konsequenten Kontaktpersonennachverfolgung und einer extensiven Teststrategie im Ortenaukreis einen besonders guten Überblick über das Infektionsgeschehen hat". Bemerkenswert sei, dass zwar in der Ortenau über die Vorschriften des Robert-Koch-Instituts hinaus getestet, die Zahl der Neu-Infektionen trotzdem kontinuierlich sinke.

Auch stelle man derzeit kein besonderes Fehlverhalten der Bevölkerung fest. Nach wie vor würden alle anderen Regeln greifen. Allein durch den Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre, werde die Eindämmung des Virus nicht erheblich gefährdet, so Scherer.

Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

Weiterhin könne das Gesundheitsamt auch bei Inzidenzen von deutlich mehr als 50 noch jeden Kontakt "ohne Qualitätsverluste" nachverfolgen, erklärt das Landratsamt. Auch habe das Gesundheitsamt seine Empfehlungen und Hinweise ständig weiterentwickelt, wie beispielsweise zum Schutz von besonders gefährdeten Gruppen in stationären Pflegeheimen durch Besuchseinschränkungen.

Die Infektionsketten können derzeit in den allermeisten Fällen zurückverfolgt und die Kontaktpersonen ermittelt werden. Einrichtungen mit besonderem Ausbruchsgeschehen könnten schnell erkannt und die erforderlichen Maßnahmen können spezifisch ergriffen werden. Von einem "diffusen Infektionsgeschehen" könne demnach keine Rede sein.

Und doch mahnt der Landrat auch zur Vorsicht: "Ich möchte die Bevölkerung dennoch eindringlich darum bitten, sich weiter so vernünftig zu verhalten und die geltenden Regeln zu beachten, um die zurückgewonnene Freiheit und weitere Lockerungen in den nächsten Wochen nicht zu gefährden", mahnt Scherer.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 befindet sich der Ortenaukreis in guter Gesellschaft – 23 der insgesamt 44 Land- und Stadtkreise liegen im selben Bereich. Knapp die Hälfte (20 Kreise) befindet sich bereits unterhalb Grenze von 50. Einzig der Hohenlohekreis liegt mit 126 noch bei mehr als 100. Der Landesschnitt ist 53 Fälle pro 100. 000 Einwohner.