Noch Mitte November wird das Verfahren um den tödlichen Verkehrsunfall im Landgericht abgeschlossen sein. Foto: Achnitz

Berufungsverfahren um tödlichen Verkehrsunfall in Hornberg. Angeklagter bestreitet Alkoholfahrt.

Offenburg/Hornberg - Vor dem Landgericht Offenburg begann am Freitag die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um einen Unfall mit Todesfolge, der sich am Pfingstmontag 2014 in Hornberg ereignet hatte. Der 56-jährige Fahrer des Geländewagens, der den Frontalzusammenstoß verursachte, hat Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt.

Das Amtsgericht Wolfach hatte ihn im Januar 2015 wegen Fahrlässiger Tötung, Fahrlässiger Körperverletzung und Fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bei relativer Fahruntüchtigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Da der Unfallverursacher damals einen Blutalkoholwert von fast 0,6 Promille aufwies und schon früher wegen Alkohols im Straßenverkehr und anderer Verkehrsdelikte aufgefallen war, entsprach das Gericht damit voll umfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dem Mann aus Hornberg wird zur Last gelegt, mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Alkoholeinfluss auf der Reichenbacher Straße die Kontrolle über seinen Jeep verloren und das Auto eines 72jährigen Mannes gerammt zu haben, der noch an der Unfallstelle verstarb. Dessen damals 67-jährige Ehefrau, die als Nebenklägerin im Prozess agiert, wurde schwer verletzt, ebenso der Angeklagte selbst, seine heute 39-jährige Frau und deren gemeinsame Tochter, die ebenfalls im Jeep saßen. Es entstand ein erheblicher Sachschaden an insgesamt vier Fahrzeugen.

Der Angeklagte, dem im Berufungsverfahren daran gelegen ist, die Haftstrafe abzuwenden, behauptet, den Alkohol erst nach dem Unfall zu sich genommen zu haben. Gegen die Aussagen der nochmals geladenen Augen- und Ohrenzeugen aus den umliegenden Häusern bestreitet er auch, wie das zunächst vor ihm fahrende Auto seiner Mitarbeiterin mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Er habe wegen eines Niesanfalls die Kontrolle über den Jeep verloren.

Die ehemaligen Mitarbeiter des Angeklagten, die im überholten Fahrzeug saßen, bestätigten unisono, aber nicht widerspruchsfrei, die Angaben ihres Ex-Chefs, wie auch seine Frau.

Nach Einschätzung der am Freitag erneut gehörten Sachverständigen überholte er den Wagen seiner Mitarbeiterin talabwärts in Höhe des Fußgängerüberwegs mit starker Beschleunigung auf etwa 85 bis 90 Stundenkilometern, ist nach dem Einscheren an den rechten Bordstein geprallt und hat danach die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, so dass es auf die linke Fahrbahn geriet.

Angeklagter wirkt kühl im Gerichtsprozess

Der vorsitzende Richter und der Staatsanwalt wiesen den emotionslos wirkenden Angeklagten mehrfach darauf hin, dass eine Reduzierung der verhängten Strafe nur bei einem Nachweis aufrichtiger Reue und durch glaubwürdiges Bedauern in Frage komme: "Übernehmen Sie endlich Verantwortung für das, was Sie getan haben", sagte der Staatsanwalt, "schon aus Gründen der seelischen Hygiene." Die Verhandlung soll am 18. November fortgesetzt und abgeschlossen werden.