Schnelltests werden in der Regel von geschultem Personal vorgenommen. Foto: Murat

Corona: Regierungspräsidentin bittet Pendler, sich am Arbeitsplatz testen zu lassen

Ortenau - Grenzpendler müssen bei der Einreise eigentlich seit etwas mehr als einer Woche einen negativen Schnelltest vorweisen. Alternativ kann der auch noch in der Ortenau nachgeholt werden – scheinbar sind die grenznahen Testzentren jedoch überlastet.

Die neue Corona-Testpflicht für Berufspendler aus Frankreich hat zur Folge, dass grenznahe Testzentren auf deutscher Seite stark beansprucht sind. Deshalb ruft das Regierungspräsidium Freiburg die Grenzgänger aus Frankreich auf, sich möglichst erst an ihrem Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin testen zu lassen.

"Zur Entlastung der Testzentren in den Grenzgemeinden ist es wichtig, dass Testmöglichkeiten genutzt werden, die sich nicht direkt an der Grenze befinden und die deshalb weniger ausgelastet sind", erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Den Test können Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen vornehmen lassen. Auch Apotheken bieten diesen an, und der kostenlose "Bürgertest" kann von Grenzgängern genutzt werden. "Tests aus Frankreich werden selbstverständlich anerkannt", teilt das Regierungspräsidium weiter mit. Jedoch könnten Selbsttests, die selbstständig zu Hause ausgeführt werden, nicht berücksichtigt werden. Es bedürfe in jedem Fall einer Bescheinigung der Testung zum Nachweis bei einer Kontrolle.

Die Freiburger Behörde weist darauf hin, dass die Landesregierung Baden-Württemberg den Betrieben mit Grenzpendlern kostenlos 300 .000 sogenannte PoC-Antigen-Schnelltest aus dem Landesbestand zur Verfügung gestellt hat. Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein verteilt im Auftrag der Landesregierung die Schnelltests an ihre Mitgliedsunternehmen. Bestellungen sind über die Seite www.schnelltest.ihk.de möglich.

Seit der Bund Frankreich mit Wirkung zum Sonntag, 28. März, als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, gelten verschärfte Einreiseregeln. In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt.

Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist – so auch im Ortenaukreis. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise vorgenommen werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können. Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.