Ein 30-jähriger Mann ist in Offenburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: Deck

Sachbeschädigung statt versuchtem Totschlag. Psychiatrie-Unterbringung vom Tisch. Angeklagter erhält Entschädigung.

Offenburg - Der Prozess wegen versuchten Totschlags mit einer Machete ist nach fünf Verhandlungstagen mit einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung zu Ende gegangen. Der angeklagte Asylbewerber wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 240 Euro verurteilt. Aus der Psychiatrie, in der er vorläufig untergebracht war, wurde er bereits entlassen. Der mutmaßlich Geschädigte erschien nicht vor Gericht.

 

Die Polizei, die sich nach einem Vorführbefehl der Großen Strafkammer des Landgerichts wiederholt zur Wohnung des Anzeigenerstatters begab, konnte den Mann nicht ausfindig machen. Staatsanwalt Lukas Zeitler sprach in seinem Plädoyer von einem "stadtbekannten Unruhestifter und Kleinkriminellen". Das Strafregister des unweit des Tatorts wohnhaften Offenburgers weist 22 Einträge auf. Darunter einige Diebstähle, wie der Staatsanwalt betonte.

Die Staatsanwaltschaft, die den Fall als versuchten Totschlag angeklagt hatte und abschließend auf Sachbeschädigung und das verhängte Urteil plädierte, sah den Angriff mit der Machete auf das mutmaßliche Opfer als nicht erwiesen an. Der Offenburger hatte nach der Begegnung mit dem 30 Jahre alten Asylbewerber Anfang Juli 2019 vor dem Flüchtlingswohnheim am Südring gegenüber der Polizei erklärt, er sei mit einer Machete angegriffen worden. Nur weil er sein Fahrrad hochgehalten und sich damit geschützt habe, sei er unverletzt geblieben.

Nach Aussage des Angeklagten wollte dieser lediglich sein Hab und Gut schützen. Dass der Offenburger beim Vorradeln die beiden Rücksäcke des Asylbewerbers mitgehen lassen wollte, daran hatte die Staatsanwaltschaft nach der Verhandlung am Landgericht keinen Zweifel.

Der Asylbewerber war zuvor in einem nahegelegenen Park. Er sammelte Steine, die er in einen der Rucksäcke füllte. Als er zum Wohnheim kam, fiel ihm auf, dass er seine Schuhe im Park vergessen hatte. Er stellte seine beiden Rücksäcke vor dem Eingang der Flüchtlingsunterkunft ab und holte seine Schuhe. Zurückgekehrt entdeckte er einen Mann, der an den Taschen hantierte. Zur Abschreckung schlug er auf die Reifen und Felgen des Fahrrades, wo Einkerbungen festgestellt wurden.

Staatsanwaltschaft wie Verteidigung waren sich auch einig in der Beurteilung der psychischen Erkrankung des Angeklagten. Da er inzwischen stabilisiert sei und seine Medikamente nehme, sei eine Unterbringung in der Psychiatrie "vom Tisch", wie der Staatsanwalt erklärte. Von einer zukünftigen Gefahr für die Allgemeinheit könne man nicht ausgehen. "Sachbeschädigungen im Flüchtlingsheim und eine Frau küssen, reichen nicht." Er wies daraufhin, dass der 30-Jährige, der laut Gutachter an einer "schizoaffektiven Störung" leidet, vor der Tat selbst daraufhin gewiesen habe, dass seine Medikamente ausgegangen seien. Zuständigkeitsprobleme der Behörden hätten den Nachschub verzögert. "Ein Armutszeugnis für diese Stellen", so die Verteidigerin.

Für die vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie nach der Tat wird der Asylbewerber entschädigt. Da sich die Anklage wegen versuchten Totschlags als nicht haltbar erwies, hat der verurteilte Angeklagte lediglich fünf Prozent der Gerichtskosten zu tragen. 95 Prozent trägt die Staatskasse.