Ab Montag soll in Innenräumen und bei Veranstaltungen in Baden-Württemberg die 3G-Regel gelten. Wer also in der Ortenau in ein Restaurant, zum Friseur oder zum Konzert will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Corona: Schnelltests für Innen-Gastronomie stoßen auf Kritik

Ortenau - Die Landesregierung hat die Abkehr von der starren Inzidenzregel angekündigt. Wer geimpft ist, erhält ab Montag womöglich mehr Freiheiten zurück. Für Ungeimpfte – immerhin fast die Hälfte der Ortenauer – würde es jedoch komplizierter.

 

Ab Montag, 16. August, können die Baden-Württemberger zunächst wieder ziemlich uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt sie sind geimpft, getestet oder genesen (3 G-Regel). Möglich macht das die Kehrtwende der Corona-Politik im Land. Das bisherige Stufenmodell ist demnach erstmal Geschichte.

Für die Menschen in der Ortenau – wo in den vergangenen Tagen die Inzidenz wieder deutlich anstieg – bedeutet das zunächst einmal eine Verbesserung: Strengere Maßnahmen, die gemäß des Stufenplans jenseits einer Inzidenz von 35 drohten, sind vom Tisch. Für viele gibt’s sogar zusätzliche Freiheiten. Bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken soll es beispielsweise ab Montag keine Personenobergrenze mehr geben – theoretisch kann also auch in der Ortenau gefeiert werden, wie vor der Pandemie.

Wer allerdings weder geimpft noch genesen ist, muss – wo in Innenräumen Abstand nicht möglich und Nähe nicht zu vermeiden ist – einen PCR-Test vorweisen können. Den müssen Ungeimpfte laut Plan der Landesregierung selbst zahlen. Ein PCR-Test kostet laut Kassenärztlicher Vereinigung satte 61 Euro im Labor, teilt die Deutsche Presseagentur (DPA) mit. Wer ungeimpft den Innenbereich einer Gaststätte besuchen oder zum Friseur gehen will, braucht ab Montag einen Schnelltest. Der soll aber erst ab Oktober kostenpflichtig werden.

Erst die Hälfte ist voll geimpft

Der Gaststättenbesuch für Ungeimpfte wird in der Ortenau damit aufwendiger. Denn bisher galt im Kreis die Inzidenzstufe zwei – Restaurants, Kneipen, Imbisse und Spielhallen konnten von allen quasi ohne Einschränkung genutzt werden. Drum sorgt die in Aussicht gestellte Neu-Regelung im Gastgewerbe für Frust und Unverständnis: "Ich kann es nicht ganz nachvollziehen", erklärte Andreas Faißt, Vorsitzender des Hotel und Gaststättenverbands (Dehoga) Kreisstelle Lahr, gegenüber unserer Redaktion. Er sieht durch die Testpflicht für Innenräume erneute Einbußen für auf die Ortenauer Gaststättenbetreiber zukommen.

"Es schreckt die Leute ab, wenn wir nach einem Nachweis fragen müssen", erklärt er und beruft sich auf Erfahrungen aus der zurückliegenden Corona-Zeit. Auf Geimpfte und Genesene käme zwar kein Mehraufwand zu, "wir haben aber auch noch hohe Zahl von Ungeimpften", betont Faißt. Das bestätigt der jüngste Situationsbericht des Landratsamts: Mit Stand 8. August waren nur knapp etwas mehr als die Hälfte der Ortenauer vollständig geimpft (53 Prozent). Die Abkehr von den starren Inzidenzregeln begrüßt Faißt jedoch. "Das kommt allen entgegen", betont er.

Zunächst heißt es jedoch abwarten, wie die Neu-Reglung genau aussehen und ob die 3 G-Regelung tatsächlich bereits ab Montag gelten wird: "Wir kennen die Inhalte der neuen Verordnung leider auch noch nicht", hieß es am Freitag aus dem Landratsamt. Die neue Verordnung soll laut DPA spätestens am Sonntag verkündet werden.

Spannend wird dann auch sein, welche Regelung für den Europa-Park und das Riesen-Spaßbad Rulantica gelten werden – bisher ist kein Nachweis notwendig. "So lange keine neue Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vorliegt, bleibt das aktuelle Konzept bestehen", erklärte eine Sprecherin des Parks am Freitag dazu.

Nach der angekündigten Neu-Regelung müssten Ungeimpfte in Innenräumen, in denen kein Abstand garantiert werden kann, einen PCR-Test nachweisen. Eine Übersicht der Testmöglichkeiten in der Ortenau gibt es im Netz auf www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Kreisimpfzentren/Übersicht-der-Testmöglichkeiten. "Allerdings bieten nicht alle PCR-Tests an", so das Landratsamt am Freitag. PCR-Tests könnten auch in Arztpraxen gemacht werden. Auf der Webseite coronakarte.kvbawue.de/ gibt es eine Übersicht.