33-jähriger Offenburger stellte seiner Ex-Freundin nach. Frau wurde bedroht, beleidigt und verletzt.
Offenburg - Ein 33-Jähriger ist wegen Stalkings in Tateinheit mit Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Offenburger schickte seiner Ex-Freundin innerhalb von drei Tagen 52 SMS.
Die 31 Jahre alte Frau, die aufgrund der Nachstellung aus Offenburg wegzog, legte bei ihrer Anzeige der Polizei die Inhalte der SMS vor. Die Mitteilungen gingen in einer Nacht beinahe im Minutentakt ein. Er gestand, sie bedroht und beleidigt zu haben. Außerdem habe er seine Liebe gestanden und ihr Nachrichten mit sexuellen Inhalten geschickt.
Er wollte, dass sie so leide wie er, erklärte er am Amtsgericht. Als er im Juni 2012 aus dem Gefängnis entlassen wurde, hätte die Frau ihre Beziehung beendet. Das habe er nicht verkraftet und sei »ausgeflippt«.
Vollgepumpt mit Drogen und »völlig emotional« habe er die SMS geschrieben. Vor der Wohnung der Frau sei er auch aufgetaucht. Nach drei Tagen holte er laut Aussage sein Hab und Gut ab. Dabei bedrohte und beleidigte er die Einzelhandelskauffrau, die inzwischen zu ihrer Mutter geflüchtet war. Außerdem soll er die Frau geschlagen und getreten haben. Vor Gericht erklärte der Mann, er habe lediglich eine Ohrfeige ausgeteilt. Die Drohung, ihr die Kehle durchzuschneiden, entkräftete er damit, dass er ja gar kein Messer dabei hatte. Viele Menschen, die Drohungen aussprächen, führten keine dementsprechende Waffe mit, erwiderte Richterin Petra Will darauf.
Während der Angeklagte auf eine jahrelange Beziehung pochte, erklärte die Geschädigte, dass die Beziehung bereits im Sommer 2008 beendet war. Nur aus Freundschaft hielt sie Kontakt und besuchte ihn auch im Gefängnis, um »in Ruhe mit ihm zu reden« und ihm klarzumachen, dass er aus ihrem Leben verschwinden solle.
Dass sie irgendwann wegen ihm umziehen müsse, sei ihr immer klar gewesen, erklärte die Frau. »Ich wohne jetzt 400 Kilometer von Offenburg weg und habe immer noch Angst, dass er nachts vor der Tür steht«, sagte sie vor Gericht.
Der Angeklagte befindet sich übrigens seit der Tat im Juni 2012 wieder in Haft. Eine früher verhängte Bewährungsstrafe wurde widerrufen.