Bei der Einreise nach Frankreich gilt ebenfalls eine Testpflicht – dort wird jedoch ein PCR-Test verlangt. Foto: Achnitz

Corona: Nachbarland wird zu Hochinzidenzgebiet/ Schnelltests zwei Mal die Woche

Offenburg - Mit der Einstufung Frankreichs zum Hochinzidenzgebiet durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ändern sich ab Sonntag, 28. März, die Einreisebestimmungen nach Deutschland. Grundsätzlich gelten bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet eine Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung, das Mitführen eines negativen Tests auf Corona sowie eine zehntägige Quarantänepflicht, teilt das Landratsamt am Freitag mit.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind unter anderem Grenzpendler und Grenzgänger sowie Personen, die sich kürzer als 72 Stunden im Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, weil sie beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportiert haben oder weil deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich ist.

Landrat Frank Scherer bedauert die damit verbundenen Hürden für Grenzgänger. "Das ist ein weiterer Einschnitt in die Lebensrealität der Menschen im Ortenaukreis und im Elsass. Grenzüberschreitende Freizügigkeit ist ein Kernelement des Zusammenlebens in unserer Region, das durch die neuen Regelungen erneut stark beschnitten wird", so Scherer.

Kreis vereinfacht die Testpflicht

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebens- und Wirtschaftsraumes hat der Ortenaukreis bereits im Februar eine Allgemeinverfügung für den jetzt eingetretenen Fall erlassen. Diese schafft Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, für Personen, die nahe Angehörige besuchen sowie für Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz.

Aufgrund des Schutzes von Ehe und Familie sind in der Allgemeinverfügung auch beim Besuch naher Angehöriger Ausnahmen zugelassen. Grenzpendler, die mindestens zwei Mal pro Woche aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, müssen nur zweimal kalenderwöchentlich über einen negativen Test verfügen, nach der Corona-Einreise-Verordnung wäre das bis zu vier Mal erforderlich.

Wer aus Frankreich kommend die Ortenau seltener besucht, brauche für jede Einreise einen neuen Test, bestätigt das Landratsamt im Gespräch mit unserer Zeitung. Sollte bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt werden können, ist nun zugunsten der Einreisenden abweichend geregelt, dass die Testung auch unverzüglich im Inland nachgeholt werden kann. Die Bestätigung durch einen negativen Schnelltest ist ausreichend.

Bei der Einreise nach Frankreich gilt momentan ebenfalls eine Testpflicht. Bei Einreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bewohner der Grenzregion in einem Umkreis von 30 Kilometern um ihren Wohnort sowie Berufspendler, die nicht länger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zusätzlich gilt in Frankreich eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 19 und 6 Uhr.