Das Wasser der Kinzig kam den Häusern im Haslacher Ortsteil Schnellingen bedrohlich nahe und untermauerte damit die Forderung der IGB 33 Haslach. Foto: Kleinberger

Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz zieht Bilanz. Keine Verletzten im Ortenaukreis

Ortenau (red/vk) - Rund 100 Einsätze hat die Integrierte Leitstelle des Ortenaukreises in der vergangenen Woche wegen Unwetter und Hochwasser verzeichnet. Verletzte und größere Schäden gab es demnach nicht. Ein Überblick zeigt, welche Versicherung im Ernstfall zahlt.

Vor allem im Kinzigtal kam es zu Erdrutschen und Überschwemmungen, die einen verstärkten Einsatz der Feuerwehren notwendig machten. Neben diesen war im Achertal das Technische Hilfswerk zur Absicherung einer Brücke im Einsatz. In der Integrierten Leitstelle Ortenau gingen über den Notruf 112 zahlreiche Anrufe ein, wie die Kreisverwaltung mitteilt.

"Kreisbrandmeister Bernhard Frei und ich sind uns einig, dass wir im Vergleich zu den uns umgebenden Landkreisen glimpflich davongekommen sind, wenn auch ein erhöhtes Einsatzaufkommen für die Feuerwehren und den Rettungsdienst im Ortenaukreis vorlag", so Urs Kramer, Leiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz im Ortenaukreis. "Planmäßig war die Integrierte Leitstelle über Silvester personell verstärkt, somit konnten alle eingehenden Notrufe zeitnah bearbeitet werden."

Die Einsätze der vergangenen Woche hatten unterschiedliche Schwerpunkte: "Während des Sturmtiefs Burglind waren die Feuerwehren vor allem am 3. und 4. Januar mit Hilfeleistungen aufgrund von umgefallenen Bäumen, eingedrückten Zäunen, abgedeckten Dächern und weiteren kleineren Sturmschäden beschäftigt", berichtet Kramer.

Nach dem Sturm erreichte Hochwasser den Ortenaukreis, was weitere Einsätze für die Feuerwehren, insbesondere im Kinzig- und Achertal, bedeutet habe. "Die vergangenen Tage und Ereignisse haben gezeigt, wie wichtig die Arbeit der Integrierten Leitstelle, der Feuerwehren und des Rettungsdienstes im Ortenaukreis ist. Die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen führte zu einer schnellen und unkomplizierten Bewältigung der aufkommenden Einsätze", bilanzieren Kramer und Frei unisono.

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Info: Das zahlen die Versicherungen bei Schäden

Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, berichtet Michael König, Sprecher des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) im Bezirk Freiburg. Das oberste Gebot für Geschädigte sei, alle Schäden zügig dem betreuenden Versicherungskaufmann zu melden. Auch Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichterten die Schadenregulierung.

> Bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder Dachziegel beschädigt wurden, zahlen die Kaskoversicherungen, "zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung", so König.

> Wohnungs- und Gebäudeschäden: "Burglind" habe mancherorts Geschwindigkeiten bis zu 120 Stundenkilometern erreicht. Die Folgen: abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen und mehr. Für die finanzielle Entschädigung dieser Sturmschäden sei ab 62,1 Stundenkilometern die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig. Sollte etwa Regenwasser durch eine geborstene Scheibe eindringen, gebe es auch für den Wasserschaden Geld. Wenn Keller mit Regenwasser vollgelaufen seien, benötigten Hausbesitzer und Mieter aber eine Elementarschadenversicherung. "Diese deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab", erklärt König.

> Schäden durch Bäume: Wenn ein Baum des Nachbars oder der Gemeinde sowie große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichten, hilft laut König die eigene Versicherung. Die könne später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Vorwurf zu machen sei, ob er etwa einen erkennbar kranken Baum hätte entfernen lassen müssen. "Der Nachweis ist jedoch aufwendig, sodass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt."

> Dächer inspizieren: Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach inspizieren. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel seien Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.