Mann zu Bewährungsstrafe und Therapie verurteilt. 34-Jähriger findet für die Tat keine Erklärung.

Offenburg - Ein 34 Jahre alter Mann ist wegen der Vergewaltigung einer 16-Jährigen vom Schöffengericht am Amtsgericht zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Motiv blieb ein Rätsel.

Der bislang nicht vorbestrafte Mann befindet sich seit der Entlassung aus der zweimonatigen Untersuchungshaft in psychologischer Behandlung; eine Erklärung für die Tat am Abend des 16. September konnte er dennoch nicht liefern.

Staatsanwalt Martin Seifert nannte den Vorfall ungewöhnlich, weil der 34-Jährige ein "später Täter" sei. Sexualstraftäter begingen ihre erste Tat in der Regel in einem früheren Alter und agierten anschließend "routiniert".

Der 34-Jährige, der auf einer Ranch als Pferdepfleger arbeitete, war am Tattag nach Beendigung seiner Arbeit auf dem Weg zu seiner Freundin. An einer Tankstelle holte er sich ein Bier und begegnete dort seiner Freundin, die er kurz darauf in deren Wohnung aufsuchen wollte. Um 20.09 Uhr verließ er die Tankstelle, wie das Überwachungsvideo zeigte.

Opfer scheinbar willkürlich ausgesucht

Sein Opfer, ein 16 Jahre altes Mädchen, kam auf ihrem Heimweg um 20.39 Uhr zu Fuß an der Tankstelle vorbei. Was der 34-Jährige in der halben Stunde nach dem Wegfahren von der Tankstelle gemacht hatte, konnte er nicht erklären. Genauso wenig, weshalb er das Mädchen am Wegrand der Bundesstraße gegen 20.45 Uhr abpasste.

Er packte und würgte die 16-Jährige am Hals und trug sie auf ein Feld. Als er stolperte, drückte er das Opfer auf die Knie und vergewaltigte sie. "Warum machen Sie das?", fragte das junge Opfer den Mann mehrfach. Anschließend flüchtete der 34-Jährige. Das Mädchen rannte ihm nach und konnte Teile des Autokennzeichens sehen. Einen Tag später wurde der Pferdepfleger festgenommen.

Nach Ansicht der Ermittler hat das Opfer "erstaunlich" agiert. Durch ihr Fragen während der Tat und der Verfolgung des Mannes konnte sie das Verbrechen stoppen und aufklären. "Es geschah in den Abendstunden, das Opfer war jung, es gab keine Vorbeziehungen und das Vorgehen passierte überfallartig", so Seifert, der keinen minder schweren Fall sah.

Aufgrund des Geständnisses, einer bereits getätigten Wiedergutmachung und der Therapie plädierte auch Seifert auf Bewährung. Als Auflage muss der Täter die Therapie fortsetzen. Eine Haftstrafe sei nicht angebracht, denn "unter vier Jahren Gefängnis gibt es keine therapeutischen Maßnahmen".