Ein Großteil der Schüler im Kreis Rottweil muss künftig weniger für den ÖPNV bezahlen. Foto: Arnold/dpa

Erfreuliche Nachrichten für die Eltern schulpflichtiger Kinder im Kreis Rottweil: Der Eigenanteil an ÖPNV-Tickets zur Schülerbeförderung sinkt für die Mehrheit der Betroffenen durch eine Satzungsänderung zum 1. Januar 2023.

Kreis Rottweil - Diese Empfehlung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Sens) gibt der Verwaltungsausschuss an den Kreistag. Der Anlass für die Satzungsänderung ist die Tarifreform in den Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar, durch welche die bisherigen Verbundtarife VVR, VSB und TuTicket durch einen neuen Verbundtarif (Move-Tarif) abgelöst werden.

Die wichtigste Neuerung: Durch die Tarifabsenkung zum Jahresbeginn 2023 im neuen Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg werden die Eigenanteile der Eltern am Bus- oder Bahnticket entsprechend angepasst. "Die Zonenabhängigkeit entfällt und der Tarif vereinheitlicht sich", stellt Oliver Brodmann, Dezernent für Sicherheit, Verkehr und Recht, die Vereinfachung vor. Nötig wurde der einheitliche Tarif auch durch die Einführung des landesweiten ÖPNV-Jugendtickets – das 365-Euro-Ticket – zum 1. März 2023.

Ab März landesweites Schülerticket

Dieses kostet pro Monat 30,40 Euro bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten – die Schüler können dafür landesweit nach Lust und Laune den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Diese 30,40 Euro werden nun auch als Eigenanteil-Maximum für die Eltern im Kreis Rottweil festgesetzt. Der Eigenanteil Minimum soll künftig 22 Euro betragen.

Wer zahlt was? Bei den Eigenanteilen erfolgt eine Differenzierung nach Schularten. Der Eigenanteil Maximum (30,40 Euro) gilt für Schüler der Realschulen, der Gymnasien, der Gemeinschaftsschulen ab Klasse fünf, der Werkrealschulen ab Klasse zehn, der Waldorfschule ab Klasse fünf und der Berufsschulen. 22 Euro (Eigenanteil Minimum) zahlen Schüler der SBBZ-Schulen, der Werkrealschulen von Klasse fünf bis neun, der Vorbereitungsklassen und des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf.

Eigenanteile der Schüler vereinheitlicht

Bisher sind die Eigenanteile nach den zahlreichen unterschiedlichen Tarifen mit jeweils verschiedenen Preisen angesetzt. Für viele Eltern bedeutet die Neuerung Ersparnisse: 73 Prozent der Schüler, die den Eigenanteil Minimum bezahlen, kommen künftig günstiger weg. Beim Eigenanteil Maximum sparen immerhin 66 Prozent mit dem neuen Tarif. Abgesehen davon, dass die Reichweite der Tickets sich "massiv erweitert", wie der Erste Landesbeamte Hermann Kopp im Gremium hervorhebt.

Auch die Kassen des Landkreises profitieren: "Wir sparen bei der Kostenerstattung der Schülerbeförderung im Jahr 2023 im Vergleich zum Status Quo rund 1,1 Millionen Euro ein", bilanziert Brodmann. Aber: Die Einsparungen wurden bereits bei den Kosten für den Landkreis für den neuen Move-Tarif mit den Nachbar-Landkreisen berücksichtigt.

Differenzierung der Schulen aufheben

Die nächsten Schritte zur Vereinheitlichung der ÖPNV-Tarife sind getan. Wenn es nach FWV-Kreisrat Markus Huber geht, müsse schnellstmöglich auch die Differenzierung der Eigenanteile nach Schulen aufgehoben werden. "Das Beförderungsentgelt darf kein Grund mehr für die Wahl der Schule sein."

Brodmann antwortet, dass dieser Vorstoß angesichts des Zeitdrucks in diesem Jahr unrealistisch sei, man sich aber im kommenden Jahr mit solchen Gedankenspielen beschäftigen könne. "Den Paradigmenwechsel im ÖPNV mit Tarifvereinheitlichungen wollen wir weiter vorantreiben."

Die Empfehlung zur Satzungsänderung wurde schließlich bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.

Info: Was hat es mit dem Ersatz der Schülerbeförderungskosten auf sich?

Zum Hintergrund: Schüler, die den Schulweg nicht zu Fuß zurücklegen können, können befördert werden. Vorrangig erfolgt die Beförderung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). An den Schülerbeförderungskosten ist ein Eigenanteil selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Grundschüler, Förderschüler bis Klasse 4, sowie Sonderschüler. In der Regel erhalten anspruchsberechtigte Schüler eine Schülermonatskarte über das Schulsekretariat.

Nach Ende des Schuljahres stellen die Schüler über das Schulsekretariat an den Schulträger einen Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten. Die aufgewendeten Fahrtkosten sind durch Vorlage der Fahrkarten nachzuweisen. Der Schulträger kann dann die notwendigen Beförderungskosten beim Landkreis Rottweil als Schulwegkostenträger beantragen.