Eröffnung des Tante-M-Ladens im Burladinger Stadtteil Stetten 2022. Im Vordergrund Gerd Schäfer, Ortsvorsteher von Killer. Ein gleiches Geschäft eröffnete ein Jahr später in seinem Ort. Somit der dritte Tante-M in der Gesamtstadt. Foto: Matthias Badura

Am 5. Februar soll endgültig über die Öffnungszeiten in Kleinstsupermärkten beschlossen werden. Eine Burladinger Delegation reist eigens in den Landtag.

Die Frage, ob und wie lange sogenannte Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen, war bisher in Baden-Württemberg nicht klar geregelt. Es gab kein Verbot, aber auch keine Erlaubnis. Dabei geht es um vollautomatisierte Läden mit kleiner Verkaufsfläche (maximal 150 Quadratmeter) ohne Personal – so wie die drei Tante-M-Läden in Killer, Gauselfingen und Stetten u.H. Die Kunden entnehmen dort ihre Waren selbst aus den Regalen und zahlen per Karte oder Bargeld an den elektronischen Kassen.​

 

Eine Entscheidung sollte bereits im vergangenen Dezember fallen. Unmittelbar zuvor nahm jedoch Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Punkt von der Kabinetts-Tagesordnung. In Burladingen setzten sich schon zuvor Bürgermeister Davide Licht, Gauselfingens Ortsvorsteherin Silvia Roos, Ortsvorsteherin Sandra Schäfer (Stetten) und Ortsvorsteher Gerd Schäfer (Killer) für flexible, heißt lange Öffnungszeiten ein. Eben, dass die Tante-M-Läden im Stadtgebiet auch an Sonn- und Feiertagen und dann mehr als nur acht Stunden für Einkäufe zur Verfügung stehen. Sie wandten sich in einem Brief an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und traten an die Landtagsabgeordneten ihres Wahlkreises heran: Cindy Holmberg (Grüne), Manuel Hailfinger (CDU), Rudi Fischer (FDP) und Joachim Steyer (AfD).​

CDU und Grüne gemeinsam

​Zuvor gab es Meinungsverschiedenheiten in deren Fraktionen. Sowohl Cindy Holmberg als auch Manuel Hailfinger unterstützen jedoch in einer jüngeren Pressemitteilung die „Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an den Sonn- und Feiertagen und damit für 24 Stunden an sieben Tagen die Woche“, heißt es vonseiten Manuel Hailfingers. Cindy Holmberg bekräftigt die gemeinsame Zielrichtung des Gesetzesentwurfs, der am kommenden Donnerstag, 5. Februar, final beraten und beschlossen werden soll: „Mit einer Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes wollen die Fraktionen von Grünen und CDU die bestehenden Angebote mit einem Fraktionsgesetz nun rechtssicher aufstellen.“​

Einen allerersten Entwurf hatte das CDU-geführte Wirtschaftsministerium eingebracht. Den wollte Cindy Holmbergs Partei nicht mittragen. „Nach der Einarbeitung unserer Änderungsvorschläge liegt nun ein liberaler und praxistauglicher Vorschlag vor, der den Status quo der digitalen Kleinstsupermärkte sichert und den Betreibern Planungssicherheit gibt.“ Sowohl Manuel Hailfinger als auch Cindy Holmberg heben die Notwendigkeit der Kleinstsupermärkte auf dem Land hervor, besonders in Dörfern, die sonst keinen Nahversorger mehr besitzen. Das ist in allen drei Burladinger Stadtteilen der Fall. Hailfinger: „Wir reagieren auf veränderte Lebensrealitäten, ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags aufzuweichen.“ Am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag bleibe, so ist es vorgesehen, eine Öffnung ausgeschlossen.​

Wo klassische Läden fehlen

​Cindy Holmberg: „Gerade in Gemeinden wie Burladingen, Gomadingen, Bernloch und Pfronstetten zeigen digitale Kleinstsupermärkte, wie moderne Daseinsvorsorge funktionieren kann: wohnortnah, flexibel und alltagstauglich – auch dort, wo klassische Läden fehlen.“ Auf ihr „persönliches Drängen“ hin – das wiederum auf Drängen von Kommunalpolitikern und Ladenbetreibern erfolgte –, so teilt sie mit, „wurde zudem eine wichtige Ergänzung diskutiert: Es soll weiter möglich sein, dass beliefernde Bäckereien ihre frischen Backwaren auch an Sonn- und Feiertagen in digitale Kleinstsupermärkte liefern und einräumen dürfen. Das stärkt die Nahversorgung, unterstützt das regionale Bäckerhandwerk und gewährleistet zugleich die Sonntagsruhe der Inhaberinnen und Inhaber.“​

Über den gemeinsamen Antrag wird also nun am kommenden Donnerstag entschieden. Der Punkt steht um 15.45 Uhr auf der Tagesordnung. Bürgermeister Licht, Ortsvorsteherin Silvia Roos und Ortsvorsteher Gerd Schäfer sowie Niklas Arnold, Student der Verwaltung im Burladinger Rathaus, wollen bei Debatte und Abstimmung mit dabei sein und reisen deshalb ins Landesparlament nach Stuttgart. Auf schnelle Nachrichten von ihnen wartet Sandra Schäfer, die an dem Tag anderweitig verpflichtet ist.​

Gespannt sein dürfte auch der Betreiber der drei Läden in ihren Ortsteilen, Christian Gebert. In den Geschäften kann man täglich von 5 bis 23 Uhr einkaufen. „Die Wochenenden und besonders der Sonntag sind sehr wichtig“, sagte er kürzlich in einem Interview mit unserer Redaktion. „Der Sonntag rettet uns über Wochentage, an denen wir nicht so viel Umsatz machen.“ Das Konzept von Tante M, erklärt er, beruhe stark auf diesem Einkaufsverhalten. „Die meisten Kunden erledigen bei uns nicht ihren Wocheneinkauf, das tun sie in den Supermärkten. Sie kommen, wenn sie kurzfristig etwas brauchen – abgesehen natürlich von denen, die keine Fahrgelegenheit haben und dauerhaft auf die Nahversorgung angewiesen sind.“

„Die Menschen können am Sonntag doch trotzdem den Gottesdienst besuchen“​

Gebert, ebenso wie der Burladinger Bürgermeister, sehen keinen Widerspruch zu religiösen Anliegen, die im Vorfeld angemahnt wurden. „Die Menschen können am Sonntag doch trotzdem den Gottesdienst besuchen.“ Licht war es auch wichtig, dass sich das neue Gesetz am bayerischen Modell orientiert. Dort liegt die Öffnungszeit in der Hand der Kommunen. Grundsätzlich ist eine 24-Stunden-Öffnungszeit an sieben Tagen möglich. Die Gemeinden können sie individuell beschränken, wenn sie das wollen. In Burladingen würde es voraussichtlich bei der bisherigen Regelung bleiben, künftig aber durch das Gesetz abgedeckt – sofern die Entscheidung am 5. Februar in der Weise fällt, wie es jetzt vorauszusehen ist.