Ministerpräsident will Städten beim Problem gewalttätiger Jugendlicher entgegenkommen.
Stuttgart - Im Streit um ein Alkoholverbot für gewalttätige Jugendliche auf öffentlichen Plätzen hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann für eine Verschärfung des Polizeirechts ausgesprochen. "Meine persönliche Meinung ist: Eine Öffnung ist richtig", sagte der Regierungschef auf die Frage, ob der Koalitionsvertrag in diesem Punkt korrigiert werden solle.
Er habe über dieses Thema mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Hans-Ulrich Sckerl, geredet. Dieser habe ihm von einer Anhörung zu diesem Thema in der Landtagsfraktion berichtet. "Der Abgeordnete Sckerl hat mit gesagt, Anhörungen seien ja schließlich dazu da, dass man was hört und unter Umständen auch was ändert, sonst braucht man sie ja gar nicht zu machen."
Allerdings müsse man Konsens mit dem Koalitionspartner erzielen, wenn man die Vereinbarung in diesem Punkt ändern wolle, sagte der Regierungschef: "Ich erwarte da aber keinen riesigen Konflikt."
Im Grünen-Landesverband hingegen sorgt der Vorstoß von Sckerl für heftigen Ärger. Landesvorsitzender Chris Kühn hatte am Montag erklärt, er sehe keinen Anlass, von der Beschlusslage der Partei abzurücken. In deren Wahlprogramm heißt es: "Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen lehnen wir ab." Ohne einen neuen Beschluss der Partei werde es kein solches Alkoholverbot geben.
Auch die Grüne Jugend wehrt sich dagegen, dass das Problem randalierender Jugendlicher mit polizeilichen Mitteln gelöst werden soll. Außerdem würden mit dieser Maßnahme alle Bürger unter Generalverdacht gestellt.
Kretschmann rechnet gleichwohl damit, dass die Grünen auch im Landesverband einen Konsens finden. "Das ist der richtige Weg", sagte Kretschmann zu dem Vorschlag der Grünen-Fraktion.
Sckerl legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass die erweiterten polizeilichen Befugnisse nur als Teil eines Gesamtpakets verabschiedet werden sollen. Darin soll die Prävention eine erheblich größere Rolle spielen als bisher. Die Kommunen müssten bereit sein, zunächst alle denkbaren Vorbeugungsmaßnahmen gegen jugendlichen Alkoholismus auszureizen.
Erst dann sollen etwa zehn bis 15 Städte, in denen das Problem massiv auftritt, die Möglichkeit haben, Alkoholverbote für bestimmte Plätze auszusprechen.