Das Regierungspräsidium Freiburg als Höhere Naturschutzbehörde leht die Windräder auf dem Gütschkopf ab. Foto: Haas

Regierungspräsidium sieht keine Möglichkeit für Nutzung. Vorhabenträger und Landratsamt sind informiert.

Oberwolfach/Hausach - Das Regierungspräsidium sieht am Gütschkopf keine Möglichkeit für Windkraftnutzung. Die Vorhabenträger und das Landratsamt sind informiert.

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg als Höhere Naturschutzbehörde stützt sich dabei auf die aktuelle Stellungnahme der Forstlichen Versuchsanstalt (FVA) zum Auerhuhn. Es ist die zweite naturschutzfachliche Einschätzung des RPs im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung von Windrädern. "Man kann das kritisieren, dass das nicht schon in der ersten Stellungnahme so bekannt gegeben wurde, aber da lagen noch andere Ergebnisse vor", erklärt RP-Sprecher Markus Adler. In der ersten Stellungnahme vom November 2016 hatte die Behörde die im Juni gefundenen Auerhuhn-Losungen beziehungsweise Federn als nicht "sicheren Reproduktionsnachweis" bewertet, weil dieser isolierte einmalige Zufallsfund nicht durch weitere plausible Erkenntnisse ergänzt werden konnte. Zwischenzeitlich hat die FVA ihre fachliche Bewertung umfassender begründet und mit weiteren Daten plausibel hinterlegt.

Das Vorhaben verstößt damit gegen Paragraf 44, Absatz 1, Nummer 2, des Bundesnaturschutzgesetzes. Bürgermeister Matthias Bauernfeind teilte am Mittwochabend noch mit: "Das RP hat unter Abwägung zahlreicher Aspekte eine Entscheidung getroffen, die sicherlich die richtige ist."