Der Termin für die Zwangsversteigerung der ehemaligen Volksbank und der ehemaligen Drogerie (Gebäude rechts neben Volksbank) am Hechinger Obertorplatz steht fest. Foto: Roth

Über die Zukunft der ehemaligen Volksbank und der ehemaligen Drogerie am Obertorplatz wird am 5. Juni entschieden. Dann kommen die Immobilien, für die die EJL große Pläne hatte, im Amtsgericht unter den Hammer. Wie reagiert die Stadtverwaltung?

Wer sich für den Kauf der Gebäude am Obertorplatz 13 (ehemalige Volksbank) sowie am Obertorplatz 15 (ehemalige Drogerie) interessiert, sollte sich den Donnerstag, 5. Juni, im Kalender markieren. Um 8.30 Uhr beginnt im Amtsgericht Hechingen die Zwangsversteigerung für die ehemalige Drogerie, ab 10 Uhr kann für die ehemalige Volksbank geboten werden.

 

Das teilt Dagmar Röhm, Direktorin des Amtsgerichts Hechingen, unserer Redaktion mit. Versteigerungsort ist jeweils der Sitzungssaal 181 im ersten Obergeschoss. Dass die zentral gelegenen Gebäude am Obertorplatz versteigert werden sollen, ist Mitte vergangenen Dezembers bekannt geworden. Angestrengt wird die Zwangsversteigerung von der Familie Hahn als Eigentümer des früheren Hotel-Restaurants Klaiber, inzwischen Refugio. Diese will ihr Geld von der Hechinger Immobilenfirma EJL zurück, da für den vereinbarten Kauf des ehemaligen Hotel Klaibers bis heute nicht die vereinbarte Summe geflossen ist. Die EJL hatte mit dem Aufkauf der innenstadtnahen Gebäude große Pläne, unter anderem mit Tiefgarage, Handelsflächen und Wohnungen war die Rede. Die ernüchternde Realität sind aber leerstehende Schaufenster, die zunehmend verwahrlosen und nicht für die gewünschte Frequenz auf dem für Millionen Euro sanierten Obertorplatz sorgen.

Ehemalige Drogerie wurde 1887 gebaut

Übrigens: Neben dem Obertorplatz 13 und 15 soll auch das ehemalige Verlagsgebäude mit der Hausnummer 19 zwangsversteigert werden. Der Termin hierfür steht aber noch nicht fest. Weiter stellt sich die Frage, ob die EJL neben der Familie Hahn andere Gläubiger bedienen muss, die noch länger auf ihr Geld warten.

Klar ist: Insbesondere im Haus 15, wo im Erdgeschoss die Parfümerie Zink untergebracht war, herrscht erheblicher Modernisierungsbedarf. Der Verkehrswert der Immobilie wurde von zuständigen Wertgutachter auf 360 000 Euro beziffert. Das dreigeschossige Gebäude wurde 1887 gebaut, verfügt über keine Zentralheizung. Für eine nachhaltige Nutzung sei eine Sanierung unumgänglich, heißt es in der Ausschreibung des Amtsgerichts.

Anders gelagert ist der Sachverhalt bei der viergeschossigen ehemaligen Volksbank mit einem Verkehrswert von 670 000 Euro. In dieser wurde im Jahr 2011 eine neue Zentralheizung verbaut. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1969 und wurde 1992 teilweise modernisiert.

Als potenzieller Käufer könnte auch die Stadt Hechingen auftreten. Im Gemeinderat ist der Zustand der EJL-Gebäude seit Jahren Thema. Erst im Februar appellierte Werner Beck, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, an die EJL, dass mit „Immobilienbesitz in so zentraler Lage wie dem Obertorplatz auch ein hohes Maß an Verantwortung für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung verbunden ist“. Diese Verantwortung nehme die Immobilienfirma aber nicht wahr, stattdessen würden die Gebäude „verkommen“. Er forderte daher in seiner Haushaltsrede: „Sollten sich am Obertorplatz Veränderungen ergeben, müssen wir als Kommune einen Plan haben und schnell ins Handeln kommen.“

Stadt bereitet sich auf Verhandlung vor

Nun ist dieser Zeitpunkt da. Und Bürgermeister Philipp Hahn sagt unserer Redaktion, dass der Gemeinderat nicht-öffentlich einen Plan für die Zwangsversteigerung schmieden werde. Bis zu welcher Summe man biete, werde aber hinsichtlich der Verhandlungstaktik gegenüber potenziellen Mitbietern geheim entschieden. Im Sitzungssaal 181 dürfte es am 5. Juni daher – auch hinsichtlich der klammen Stadtkasse – durchaus spannend werden.

So läuft eine Zwangsversteigerung vereinfacht ab

Geringstes Gebot
 Zunächst informiert der Rechtspfleger über das Verfahren, den Wert und die Versteigerungsbedingungen, heißt es vom Amtsgericht Hechingen. Es folgt die Aufstellung des geringsten Gebotes. Die Höhe des geringsten Gebotes muss mindestens erreicht werden, sonst kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

Bietzeit
Die Bietzeit, in der Gebote abgegeben werden können, dauert mindestens 30 Minuten. Sie wird erst beendet, sobald keine Gebote mehr abgegeben werden.

Zuschlag
 Nach Ablauf der Bietzeit folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Es gibt zwei Grenzwerte: wenn ein Gebot unter 50 Prozent des Verkehrswertes liegt, muss das Gericht den Zuschlag versagen. Ebenfalls, wenn ein Gebot nicht 70 Prozent des Verkehrswertes erreicht und ein anwesender Gläubiger bei einem Gebot in Höhe von 70 Prozent des Verkehrswertes einen höheren Erlös erhalten würde, kann dieser einmal beantragen, dass der Zuschlag wegen Nichterreichen der 70-Prozent -Grenze versagt wird. In beiden Fällen bestimmt das Gericht einen neuen Versteigerungstermin. Sobald der Zuschlag erteilt wurde, ist der Bietende Eigentümer der Immobilie. Es folgt ein Verteilungstermin; der neue Eigentümer muss finanziell gewisse Fristen beachten.