Vor einigen Monaten hatte die Nutzungsgebühr für eine größere Diskussion im Gemeinderat gesorgt – damals befanden einige Gemeinderäte, dass die geplanten Nutzungsentgelte schlicht zu teuer seien. Am Freitagabend allerdings herrschte schnell Einigkeit. Damit ist die Kostenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Oberkollbach beschlossene Sache. Die Kostenordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle in Würzbach wird auf dieser Grundlage ebenfalls angepasst. Bei allen weiteren öffentlichen Gebäuden der Gemeinde bleibt die Nutzung durch Vereine und ähnliche Gruppierungen kostenlos.
Nach der Kostenordnung zahlen nun örtliche Vereine und ähnliche Institutionen pro Veranstaltungstag eine Grundmiete von 200 Euro. Dazu kommt eine Nebenkostenpauschale von 100 Euro.
Auswärtige müssen deutlich mehr bezahlen
Auswärtige Veranstalter bezahlen eine Grundmiete von 400 Euro zuzüglich der Nebenkostenpauschale. Für die Küchenbenutzung kommen weitere 100 Euro obendrauf.
Den örtlichen Vereinen und ähnlichen Institutionen – inklusive der Kirchengemeinden sowie der Feuerwehr – wird einmal jährlich das Dorfgemeinschaftshaus für einen Veranstaltungstag kostenlos überlassen. Ausgenommen sind Fördervereine, die einem Hauptverein zugeordnet sind.
Bei der zweiten bis fünften Veranstaltung örtlicher Vereine und ähnlicher Institutionen werden jeweils für Nebenkosten und Küchenbenutzung pauschal 100 Euro je Veranstaltung erhoben.
Ab der sechsten Veranstaltung ist dann für alle Veranstaltungen nach der Kostenordnung zu bezahlen. Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird, sind bis auf die erste Veranstaltung alle kostenpflichtig. Es gibt keine Ermäßigung. Die regelmäßige Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses für Übungsabende ist unentgeltlich "als Beitrag der Gemeinde zur Förderung von Kultur und Sport", wie Bürgermeister Kistner in der Sitzung betonte.
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