Nördlich der Waldstraße in Würzbach soll neues Bauland geschaffen werden. Foto: Stocker

200 Unterschriften gegen neues Baugebiet. Formale Voraussetzungen nicht erfüllt.

Oberreichenbach - Das große Interesse vor allem am Tagesordnungspunkt "Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Landschaftsschutzgebietes mit Waldbiotop nördlich der Waldstraße in Würzbach" sorgte in der Gemeinderatssitzung am Freitag dafür, dass mancher Zuhörer mangels Sitzgelegenheit stehen musste. Die Ablehnung des Bürgerbegehrens erfolgte einstimmig ohne Enthaltungen.

200 Unterschriften

In der Sitzung vom 21. Juli hat der Gemeinderat Planungsleistungen für ein neues Baugebiet "Nördlich der Waldstraße" in Würzbach vergeben mit dem Ziel, dringend erforderliche Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Würzbach zur Verfügung zu stellen. Gegen dieses geplante Baugebiet formierte sich in der Würzbacher Bürgerschaft Widerstand. 200 Unterschriften wurden für ein Bürgerbegehren am 20. Oktober im Rathaus abgegeben. Bürgermeister Karlheinz Kistner erläuterte die in der Gemeindeordnung festgeschriebenen formalen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Der Gemeinderat hat hier keinen Ermessensspielraum. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist das Begehren zulässig. Sind sie das nicht, muss der Gemeinderat die Zulässigkeit verneinen.

Bei ihrer Prüfung kam die Verwaltung zum Schluss, dass der Text des Unterschriftsblattes nicht den zwingenden Vorgaben des entsprechenden Paragrafen der baden-württembergischen Gemeindeordnung entspricht, weil er missverständlich formuliert war. Diese Einschätzung wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes bestätigt. Zusätzlich hat die Verwaltung eine Stellungnahme beim Verein "Mehr Demokratie wagen" mit dem gleichen Ergebnis eingeholt. Am 2. November führte die Verwaltung mit den drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ein Gespräch "in einer sehr guten Atmosphäre". Hierbei wurde vereinbart, dass sich die Vertrauenspersonen bis spätestens 12. November erklären, ob sie das Bürgerbegehren zurückziehen. Da dies nicht der Fall war, musste der Gemeinderat am Freitag über die Zulässigkeit entscheiden.

Weiteres Vorgehen

Kistner zeigte einen gangbaren weiteren Weg für dieses Thema auf. Er schlug vor, objektiv alle Daten und Fakten zum geplanten Baugebiet zusammenzutragen und in einer Informationsbroschüre zu bündeln. Wenn nach den Planungs- und Prüfaufträgen, deren Kosten ja auf jeden Fall anfallen, es Sinn macht, dort zu bauen, wird der Gemeinderat im Zeitraum Februar bis April 2018 den Aufstellungsbeschluss fassen. Sollte dann wieder eine Mehrheit der Würzbacher Bürger (aktuell hat der Ortsteil rund 770 Einwohner) mit einem zulässigen Bürgerbegehren und einem folgenden Bürgerentscheid dagegen sein, sind Verwaltung und Gemeinderat drei Jahre an dieses Votum gebunden.

Der Abstimmung gingen Wortmeldungen einiger Gemeinderäte voraus. Christian Reichle (Freie Wähler) legte dar, dass Würzbach eine der waldreichsten Kommunen im Kreis ist und dass für die Bauplätze der Anwohner der Waldstraße damals auch gerodet werden musste. Außerdem plädierte er dafür, den nachweislich bauwilligen jungen Leuten in Würzbach zu ermöglichen, in ihrer Heimatgemeinde bleiben zu können.

Ähnlich sah es Rüdiger Pfrommer (Bürgerliste). "Wenn das Baugebiet nicht kommt, sind die heute Bauwilligen sieben bis zehn Jahre älter und haben dann irgendwo anders gebaut." Georg Burkhardt (BL) gaben die rund 200 Unterschriften nicht nur von direkt Betroffenen zu denken. Wenn dort kein Baugebiet gewünscht wird, müsse man sich über Alternativen Gedanken machen. Kristian Klein (FW) bat darum, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens in den sozialen Medien nicht so viel schmutzige Wäsche gewaschen wird. Thomas Seyfried (FW) hätte sich gewünscht, dass man das Bürgerbegehren zurückgezogen hätte. Ihm kam es so vor, "als soll uns der schwarze Peter zugeschoben werden."