Kommunales: Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss

Oberreichenbach. Sind Flachdächer im Baugebiet "Ortsmitte" erlaubt oder nicht? Eigentlich wollte der Gemeinderat darüber abstimmen, ob man überhaupt Flachdächer zulassen dürfe, doch in der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt herrschte dann Einigkeit, dass es keinen Grund gäbe, der Flachdächer verbieten könnte. Daher wurde der Grundsatzbeschluss geändert. Nun sind auch hier begrünte Flachdächer auf Garagen und Carports erlaubt.

Bürgermeister Karlheinz Kistner erläuterte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, dass bisher Baugesuche in diesem Gebiet immer abgelehnt wurden, die ein Flachdach beinhalteten. Auch das Landratsamt habe immer auf den fehlenden Grundsatzbeschluss in der Gemeinde verwiesen. "Das wollen wir jetzt ändern", so Kistner, der ein aktuelles Baugesuch zu diesem Beschluss als Beispiel heranzog.

Kleines Gebiet

Bisher waren Satteldächer mit einer Dachneigung von 25 und 30 Grad und in Rot- und Brauntönen zugelassen. Doch schnell regte sich gegen diesen Vorschlag der Verwaltung Widerstand. "Da muss man einfach über seinen Schatten springen", sagte Stefan Elsässer. Sein Sitznachbar im Rat Sören Hayer sah da keine Benachteiligung gegenüber anderen, früheren Baugesuchen aus den Jahren 1992 bis 2015. Außerdem sei das Gebiet rund um die Straße "Zum Taubenschlag" sehr klein und nur wenige Baugrundstücke betroffen.

Bei anderen Häusern in der Nähe seien auch Flachdächer zugelassen. Auch von den anderen Räten kam der Wunsch auf, Flachdächer dort zu erlauben. Kurzum wurde der Beschluss geändert: Es dürfen nun, laut Grundsatzbeschluss, begrünte Flachdächer auf Garagen errichtet werden. Einstimmig wurde der Beschluss so gefasst.