Das neuerliche Bürgerbegehren zum Baugebiet "Nördlich der Waldstraße" in Würzbach entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist deshalb zulässig. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Antrag entspricht formalen Voraussetzungen / Termin parallel zu Kommunalwahlen am 26. Mai stößt auf Widerstand

Im Juli hatte der Gemeinderat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Nördlich der Waldstraße" gefasst. Mit einem Bürgerentscheid soll dieser jedoch wieder aufgehoben werden. Dieses Mal ist der Antrag zulässig.

 

Oberreichenbach. Nachdem das Bürgerbegehren im Dezember des vergangenen Jahres abgelehnt wurde, weil er nicht den Paragrafen der baden-württembergischen Gemeindeordnung entsprach (wir berichteten), führte genau diese gesetzliche Vorgabe am Freitagabend zum Votum der Zulässigkeit.

"Der Gemeinderat setzte mit dem Aufstellungsbeschluss ein deutliches Zeichen, doch jetzt ist es eine Rechtssache, die zu entscheiden ist", bekräftigte Bürgermeister Karlheinz Kistner. Denn das große Ziel, besagtes Baugebiet in Würzbach abzuwehren, schmeckte dem Gremium überhaupt nicht.

"Die Begründung, es gebe ausreichend Bauplätze, ist so nicht richtig, weil die Besitzer die Grundstücke nicht veräußern wollen und es ist wichtig in Würzbach ein Baugebiet auszuweisen", appellierte Stefan Elsässer an die Gegner dessen, eine Chance für gute Nachbarschaft und die Bürger in Würzbach zu sehen.

Vor der Beratung im Gemeinderat hatte die Verwaltung den Antrag sowohl mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes als auch mit dem Landesverband "Mehr Demokratie" abgestimmt. Beide bestätigten, dass er den formalen Voraussetzungen entspreche. "Für das Leben im Dorf wäre es nicht richtig, rechtliche Winkelzüge zu absolvieren und ich muss bei einer Ablehnung dem Beschluss widersprechen", erläuterte Kistner nicht nur einmal, dass es um eine rein rechtliche Grundlage gehe. "Ein anderes Thema ist es, ob das Bürgerbegehren sinnvoll ist, doch man sollte sich in die Augen schauen können und zeitlich gibt es kein Problem", verwies der Bürgermeister auf die Auslegung des Aufstellungsbeschlusses, um die auch die Vertrauenspersonen der Initiative wüssten. Demnach können die Belange öffentlicher Träger sowie Anregungen von der Bevölkerung parallel zum Verfahren eines Bürgerentscheids erhoben werden.

"Nach dem entscheidenden Votum durch den Bürgerentscheid können wir dann entweder gleich weiter arbeiten oder die Ergebnisse für drei Jahre auf Eis legen", stellte Kistner in Aussicht. Sollte sich nämlich die Mehrheit für das Ansinnen des Bürgerbegehrens aussprechen, ist die Gemeinde drei Jahre lang daran gebunden.

Kritische Stimmen

Normalerweise muss nach der Feststellung der Zulässigkeit binnen vier Monaten der Bürgerentscheid erfolgen. In Absprache mit den Vertrauenspersonen plant die Verwaltung gleichwohl, diesen parallel zu den Kommunalwahlen am 26. Mai durchzuführen. Schon in der Bürgerfragestunde hatte sich André Schroth diesbezüglich kritisch geäußert und befürchtet eine Abstimmung ohne ausreichendes Hintergrundwissen nicht zuletzt jener Wähler anderer Ortsteile. "Das Anliegen hätte es verdient, separat abgestimmt zu werden und dadurch genauer zu sein", stellte auch Rüdiger Pfrommer die Kombination in Frage. Nicht nur Kistner, auch Thomas Seyfried hielt dem entgegen, dass zur Kommunalwahl mehr Bürger kämen. "Mein Wunsch wäre ein hohes Quorum und ich glaube nicht, dass die Bürger einfach nur ein Kreuz machen", sagte der Bürgermeister, wenngleich er einräumte, immer wieder auf wenig Kenntnis zum Thema zu treffen, obwohl die Gemeinde eine Informationsbroschüre herausgab. Er sicherte zu, abzuklären, wer die Entscheidungshoheit bei der Terminfestsetzung habe und bei Bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. "Wenn ich es selber entscheiden kann, bleibt es beim Vorschlag zur Kommunalwahl", so Kistner.

Während Georg Burkhardt nicht müde wurde, auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verweisen, formulierte Kristian Klein dem gegenüber die Schwierigkeit des persönlichen Rechtsempfindens. "Ich bin ein Verfechter für das Baugebiet und wichtig ist, dass eine Entscheidung durch den Bürgerentscheid nicht eine weitere Spaltung mit sich bringt, sondern das Ergebnis, egal wie es ausfällt, Akzeptanz findet", hob er hervor.

Bei einer Enthaltung stellte der Gemeinderat deshalb die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.