Gemeinderat: Friedhofssatzung ist ergänzt

Obernheim. Der Obernheimer Gemeinderat musste nachsitzen: Erst im März hatte er die Neukalkulation der Bestattungsgebühren und eine neue Friedhofssatzung verabschiedet – und dabei eine Kleinigkeit völlig vergessen: das reguläre, offenbar allzu unscheinbare Urnenwahlgrab ohne stehenden Stein und sonstiges Zubehör. Diesen Fauxpas galt es in der Septembersitzung auszubügeln. Und so sieht die Nachkalkulation aus: Die Grabnutzungsgebühr beträgt 1164 Euro, die Nutzungsdauer 30 Jahre; im Gebührenverzeichnis der ebenfalls neu zu beschließenden Friedhofssatzung ist das Urnenwahlgrab unter der Rubrik "Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten" mit einem Satz von 820 Euro aufgeführt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts wird mit 27,50 Euro bepreist; pro Jahr werden 34 Euro angesetzt. An den übrigen Bestimmungen und Gebührensätzen der neuen Friedhofssatzung ändert sich nichts. Der Gemeinderat stimmte dem Verwaltungsvorschlag geschlossen zu; die damit beschlossene "Satzung zur Änderung der Satzung" tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. "Wir hoffen, dass wir damit nun alles haben, was wir brauchen", sagte Bürgermeister Josef Ungermann. "Zusätzlich zu dem, was wir bereits bestattet haben." Gemeint war "beschlossen" – den Wunsch, das Thema für die nächsten Jahre erst einmal zu begraben, hegt in Obernheim aber sicherlich nicht nur Josef Ungermann.