Gemeinderat: Antrag auf Baugenehmigung stößt auf Kritik

Obernheim. Ende 2014 hatte das Landratsamt eine Baugenehmigung für einen Carport auf dem Grundstück Tanneck 21 erteilt, allerdings unter Auflagen. Eine davon besagte, dass das Bauwerk einen Abstand von 4,75 Metern zum Fahrbahnrand haben muss. Nun stellte sich heraus, dass der Carport einen zusätzlichen Dachvorsprung erhalten hat, der eine Tiefe von 1,40 Metern erreicht. Damit wurden die Auflagen verletzt und eine Nachgenehmigung notwendig. Der Carport wurde weiter hinaus gebaut als vereinbart. Das ist die Sachlage.

Der Bauherr wurde deshalb ersucht, einen Antrag auf Nachgenehmigung zu stellen. Ärgerlich sei das, sagte Bürgermeister Josef Ungermann. Er empfahl dem Gemeinderat, dem Baugesuch nur unter Vorbehalt stattzugeben. "Es werden hier Fakten geschaffen, im Vertrauen darauf, dass wir die Genehmigung dann schon erteilen. Das ist ganz klar ein Verstoß gegen die Abmachungen."

Auch den Gemeinderatsmitgliedern stößt der Vorfall sauer auf. Ein Versehen sei das durchaus nicht, nehmen die Bürgervertreter an: Im Vorfeld hatten der Bauherr, das Straßenbauamt, das Bauamt und der Bürgermeister gemeinsam die örtlichen Gegebenheiten besichtigt und alles besprochen.

Für die Auflage bezüglich des Abstands zur Straße gibt es einen triftigen Grund: Eine Leitungstrasse verläuft an dieser Stelle. "Wenn jetzt halt was ist, muss er sein Dach abreißen", sagte Ungermann – der Bereich hätte aufgrund der Leitung nie überbaut werden dürfen.

Auch die Gemeinderäte äußerten Kritik. Erteilt wurde die Nachgenehmigung trotzdem, unter der Auflage, dass die am Verfahren beteiligten Fachbehörden keine Einwände haben. Der Gemeinderat fügte dem Beschlussvorschlag aber einen Zusatz bei: "Sollten bei Arbeiten an der bestehenden Leitungstrasse Mehrkosten aufgrund des überbauten Carports entstehen, sind diese ausschließlich vom Grundstückseigentümer zu tragen." Der Beschluss wurde mehrheitlich verabschiedet – mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.