Auch der ökologische Wert der Felder und Wiesen steht im Fokus. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Mit dem Beschluss beginnt ein langer Weg

Sinnvoll geordnete Flächen, entflochtene Nutzungsarten und ein gut strukturiertes Wegenetz wünscht sich die Gemeinde als Ergebnis der Flurneuordnung.

Obernheim. Stark zersplitterter Grundbesitz mit Grundstücksgrößen von zehn bis 20 Ar und ein mangelhaftes Wegenetz – das entspricht den Anforderungen an moderne Landwirtschaft nicht. Die meisten Grundstücke haben keine eigene Zufahrt und sind nur durch geduldete Überfahrt zu erreichen; ausgebaute Wege verlaufen über Privatflächen.

All das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Das Flurneuordnungsgebiet ist geprägt von Strukturen der Realteilung, doch das Flurneuordnungsverfahren soll das beheben. Nach zwei Infoabenden und einem Workshop mit Bewirtschaftern ist ein landwirtschaftlicher Vorplanungsbericht aufgestellt worden. Die Gemeinde will an sechs Punkten arbeiten: Zuerst soll ein leistungsfähiges Wegenetz entstehen, vorhandene Wege sollen ausgebaut und modernisiert werden.

Wichtig: Landwirtschaftliche Schlaggrößen sollen erhalten und möglichst verbessert werden. Zudem wünschen sich Bewirtschafter und Gemeinde eine Nutzungsentflechtung von Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus. Die beiden letzten Punkte sind Rechtssicherheit durch geordnete Verhältnisse und die Bewahrung der Artenvielfalt und Schönheit der Natur- und Kulturlandschaft.

Im Verfahren können vorhandene Wege saniert und neue Wegverbindungen geschaffen, Flächen bereitgestellt und vermessen sowie Ausgleichsmaßnahmen geplant werden. Alle Grundstücke werden über öffentliche Wege erschlossen. Geplant wird nur im Einvernehmen mit dem Vorstand, der aus betroffenen Grundstückseigentümern und der Gemeinde besteht.

Die Gemeinde müsse sich zu mehreren Dingen verpflichten, erklärte Bürgermeister Josef Ungermann im Gemeinderat, etwa dazu, das Wegenetz zu übernehmen und zu unterhalten – sobald es fertig ist, also in zehn bis 15 Jahren. Und sie müsse Flächen für ökologischen Ausgleich zur Verfügung stellen, falls nicht anders möglich, wobei das Land rund um die Gemeinde sehr viele Flächen besitze, so Ungermann.

Für Wegebau, Rekultivierungen und Landschaftspflege werden Ausgaben im Umfang von 1,56 Millionen Euro erwartet. Die Bodenordnung schlägt mit 120 000 Euro zu Buche, der VTG-Beitrag mit 280 000 Euro. Hinzu kommen 40 000 Euro Verwaltungsausgaben – in der Summe rund zwei Millionen Euro. "Wir gehen von 85 Prozent Zuschuss von Land und Bund aus, also 1,7 Millionen. Der Eigenanteil der Grundstückseigentümer liegt bei 300 000 Euro, von denen die Gemeinde 200 000 Euro übernimmt", rechnete Ungermann vor.

Der nötige Gemeinderatsbeschluss umfasst vier Punkte: Die Zustimmung zur Übernahme der auf Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen – Wege, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen. Sie gehen nach Abschluss des Verfahrens in Eigentum und Verantwortung der Gemeinde über. Die muss zweitens die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen übernehmen. Drittens: Der Gemeinde werden mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung nötigenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen.

Schließlich verpflichtet sich Obernheim, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts ein Prozent der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage in der Flurneuordnung bereitzustellen. Letztere umfasst 487 Hektar.

Der Gemeinderat stimmte allen vier Punkten geschlossen zu und machte damit den Weg für die Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Ministeriums frei.

(are). Die Landesregierung sieht in der Flurneuordnung ein Instrument zur Verwirklichung ökologischer Ziele im Einklang mit kommunalen sowie land- und forstwirtschaftlichen. Für Verfahren, die vorrangig der Agrarstrukturverbesserung dienen, ist vorgeschrieben, dass sie auch einen ökologischen Mehrwert haben müssen. Dafür notwendige Maßnahmen sollen in erster Linie durch freiwillige Leistungen der Teilnehmer, der Gemeinde und anderer Träger umgesetzt werden. Um vor Aufnahme des Flurneuordnungsverfahrens ins Arbeitsprogramm des Ministeriums garantieren zu können, dass ein ökologischer Mehrwert entsteht, muss sich die Gemeinde verpflichten, ein Prozent der Verfahrensfläche aus ihrer Einlage oder durch Zukauf für ökologische Zwecke bereitzustellen. Sie übernimmt damit eine Bürgschaft, die im Verfahren von Teilnehmern und Trägern abgelöst werden soll, indem diese Flächen bereitstellen. Alternativ kann die Bürgschaft auch durch Naturschutzprojekte, die einen geringeren Flächenbedarf haben können, abgelöst werden. Im äußersten Fall – wenn sich keine anderen Lösungen finden – wird der ökologische Mehrwert über einen Landabzug zulasten der Teilnehmer von bis zu einem Prozent der Verfahrensfläche in der Flurneuordnung realisiert.

Für die Erbringung des ökologischen Mehrwerts wird ein Zuschlag zum Verfahrensgrundzuschuss in Aussicht gestellt, der so genannte Ökozuschlag. Dessen Umfang setzt die obere Flurbereinigungsbehörde anhand der Größenordnung des ökologischen Mehrwerts fest.