Wahlvorschläge: Doppelte Bewerberzahl

Obernheim. Das kürzlich im Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften freut die Gemeinde sehr.

Bass erstaunt war Gemeinderat Jürgen Moser, als er von der Änderung der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften im Juni im Stuttgarter Landtag hörte: "Ich habe vor viereinhalb Jahren einen Brief an die Abgeordneten und das Ministerium geschrieben. In der Antwort stand, man werde sich damit befassen. Dass das nun tatsächlich geschehen ist, ist sehr erfreulich", erklärte er in der jüngsten Sitzung.

Die Änderung hilft Obernheim und anderen kleine Gemeinden, hat der Landtag doch folgendes beschlossen: "Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. In Gemeinden mit nicht mehr als 3000 Einwohnern dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind."

Das klingt nicht spektakulär, ist für kleine Gemeinden aber ein sehr wichtiger Aspekt. "In der Vergangenheit hat die Regelung, dass ein Wahlvorschlag nur so viele Bewerber enthalten darf, wie zu wählen sind, bei uns für Unfrieden gesorgt", erklärte Bürgermeister Josef Ungermann. Für Bürger war nicht nachvollziehbar, warum ein Kandidat mit weniger Stimmen gegebenenfalls einen Sitz im Gemeinderat erhielt, während einer mit mehr Stimmen nicht zum Zuge kam. Die Ursache dafür liegt im komplizierten Wahlsystem bei den Kommunalwahlen.

Diesbezüglich hatte sich Ungermann in einem weiteren Brief an den Innenminister des Landes, Thomas Strobl (CDU), gewandt. Nun hat der Landtag reagiert. "Ich bin selbst erstaunt, wie schnell das jetzt gegangen ist", bekannte der Bürgermeister.

Schon bei den nächsten Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wird die neue Regelung angewandt.

Für Obernheim heißt das: Es gibt nur eine Liste, und die Sitze werden nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen verteilt, die auf die Bewerber entfallen. So können Unstimmigkeiten vermieden werden.