Kommunales: Entschädigungssatzung wird um sechs bis acht Euro angehoben

Obernheim. Der Obernheimer Gemeinderat hat entschieden, dass die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten um sechs bis acht Euro nach oben korrigiert wird.

Um den Anschein zu vermeiden, dass die Ratsmitglieder für sich selbst einen Vorteil schaffen wollten, wurde das Thema erst in der letzten Sitzung des aktuellen Gemeinderats behandelt. Denn auch die Gemeinderäte erhalten Aufwandsentschädigungen für ihren Einsatz. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde zuletzt vor Beginn der laufenden Legislaturperiode des Gemeinderats – vor fünf Jahren – geändert. Damals wurde lediglich der Betrag für die zeitliche Inanspruchnahme von bis zu drei Stunden geringfügig erhöht; alle anderen Entschädigungssätze gelten bereits seit Januar 2004.

"Die Verwaltung findet, dass es nach 15 Jahren geboten ist, die Entschädigungssätze generell anzupassen", meinte Bürgermeister Josef Ungermann. Eine Umfrage bei anderen Gemeinden des Landkreises hatte ergeben, dass die Entschädigung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Während manche Gemeinden zusätzlich zum Sitzungsentgelt eine monatliche Aufwandsentschädigung zahlen, wird andernorts nicht nach zeitlicher Inanspruchnahme, sondern pro Sitzung mit Pauschalen ein Ausgleich gezahlt. An der Unterscheidung nach zeitlicher Inanspruchnahme sollte Obernheim festhalten, meinte die Verwaltung. Ist ein Gemeinderat oder ein anderer Ehrenamtlicher – Wahlhelfer zum Beispiel – bis zu drei Stunden für die Gemeinde im Einsatz, erhält er nun 25 Euro anstatt bisher 18 Euro. Für ehrenamtliche Einsätze zwischen drei und sechs Stunden zahlt die Gemeinde statt den bisherigen 34 künftig 40 Euro aus.

Für alle Inanspruchnahmen, die über sechs Stunden hinausgehen, erhalten die Ehrenamtlichen 50 Euro statt der bisher üblichen 42 Euro.