Rund 50 Zuhörer informierten sich über das mögliche Flurneuordnungsverfahren in Obernheim. Fotos: Ungermann Foto: Schwarzwälder Bote

Landschaft: Obernheim diskutiert über ein Flurneuordnungsverfahren auf seiner Gemarkung

Obernheim. Ob es sinnvoll ist in Obernheim ein Flurneuordnungsverfahren umzusetzen interessierte am vergangenen Mittwoch rund 50 Zuhörer im Obernheimer Bürgersaal. Bürgermeister Josef Ungermann erläuterte dem Publikum die Chancen und Möglichkeiten, die in solch einem Verfahren liegen könnten.

Allein die Tatsache, dass Obernheim Teil des Konversionsraum Alb mit seinem Regionalmanagement sei, bringe den positiven Effekt einer erhöhten Förderung mit sich. Daher sei laut Ungermann eine Förderung von bis zu 85 Prozent der Kosten durchaus möglich. Ungermann betonte jedoch ausdrücklich, dass die Gemeinde und der Gemeinderat ein solches Verfahren nur anstoßen werden, wenn die überwiegende Zustimmung der Landwirte und Flurstückseigentümer in diesem Bereich gegeben sei.

Susanne Riehle vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung zeigte anhand von Ergebnissen der Flurneuordnung in der Nachbargemeinde Nusplingen auf, was im Rahmen eines solchen Verfahrens alles möglich sei. Neben dem Bau von neuen Wegen, der Verbesserung vorhandener Wege sowie der Zusammenlegung von Grundstücken liege der Gewinn einer Flurneuordnung in der Stärkung einer ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung einer Gemeinde.

Mitsprache der Grundstückseigentümer

Große Bedeutung wird in solch einem Verfahren der Bürgerbeteiligung und Mitwirkung der Grundstückseigentümer beigemessen.

In Obernheim kämen konkret die Bereiche westlich und nördlich der Gewanne Matten und Tafelkreuz (Richtungen Tieringen und Tanneck) für ein Furneuordnungsverfahren in Frage. In einer offenen Diskussionsrunde diskutierten die Referenten gemeinsam mit dem Publikum das Für und Wider eines solchen Flurneuordnungsverfahrens.

Am Ende der rund zweistündigen Informationsveranstaltung stand ein überwiegend positives Resümee. Bis zum Herbst dieses Jahres wird das Amt für Vermessung und Flurneuordnung weitere Grundlagen für eine Entscheidung erarbeiten. Bei einem separaten Gesprächstermin sollen die Landwirte und Grundstückseigentümer ihre Wünsche und Anforderungen im Rahmen eines solchen Verfahrens definieren.