Gemeinderat: Kleine Anpassungen für "Hinter dem Hag" und "Hoher Rain" in Obernheim

Obernheim. Eine Bebauungsplanänderung hat den Gemeinderat in seiner Junisitzung beschäftigt: Ein Obernheimer Unternehmen möchte sich vergrößern. Dazu sind zusätzliche Flächen nötig.

Die Gemeinde möchte dem Gewerbebetrieb verfügbare, geeignete Grundstücke verkaufen. Dafür musste der Gemeinderat jedoch die Bebauungspläne "Hinter dem Hag" und "Hoher Rain" anpassen und traf diese Entscheidung einstimmig.

Das Gewerbeanwesen liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hinter dem Hag". Dieser weist auf der entsprechenden Fläche ein Gewerbegebiet aus. Mögliche Erweiterungsflächen für die Firma bieten sich allerdings nur in nordwestlicher Richtung an. In diesem Bereich gilt seit 2010 der Bebauungsplan "Hoher Rain". Die Gemeinde möchte dem Unternehmen gerne Erweiterungsflächen verkaufen, was eine Änderung der beiden bestehenden Bebauungspläne notwendig macht.

Das Leitungsrecht bereitet zunächst noch etwas Probleme

Die festgesetzten Baugrenzen beider Bebauungspläne im Übergangsbereich und das dazwischenliegende Leitungsrecht waren problematisch: Sie lassen eine durchgehende Bebauung nicht zu. Um das bestehende Firmengebäude erweitern zu können, mussten die bestehenden Baugrenzen neu festgesetzt werden. Außerdem wurde das für die Entwässerung nicht benötigte Leitungsrecht aufgehoben.

Unverändert hingegen bleiben planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes "Hoher Rain". Ein im Bebauungsplan "Hinter dem Hag" ausgewiesener Längsparkstreifen entlang der Silcherstraße wurde aufgehoben. Diesen hatte die Gemeinde beim Endausbau nicht realisiert. Die Baugrenze wurde an den baulichen Bestand des Gebäudes Silcherstraße 20 angepasst.

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt – so geht es etwas schneller. Nach der Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist als nächstes die öffentliche Auslegung des Änderungsplans vorgesehen.