Mit einem gefälschten 50 Euro Schein wollen die Angeklagten sich im Drive-in etwas zu Essen holen. (Symbolbild) Foto: Thomas Fritsch/Montage: Ganter

Ein Pärchen aus dem Raum Oberndorf hat versucht, falsche Geldscheine in Umlauf zu bringen. Jetzt stehen sie vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Rottweil.

Eine 21-Jährige und ihr Partner mussten sich wegen Geldfälschung mit Betrug, Geldfälschung mit versuchtem Betrug sowie dem Inverkehrbringen von Falschgeld verantworten.

 

Zugetragen haben sich die Taten in Vöhringen im Juli 2023. Anhand von Aufnahmen einer Videokamera im Autohof gibt die Richterin den Tathergang im Verkaufsraum wieder. In deutlichem Abstand voneinander haben die beiden die Tankstelle betreten. Mit einem falschen 50-Euro-Schein habe der Angeklagte ein Getränk in Höhe von 3,24 Euro bezahlt und das Rückgeld an sich genommen. Da ist der Betrug noch nicht aufgeflogen.

Als dann die Täterin ihrerseits ein Erfrischungsgetränk kaufen wollte, fiel dem Verkäufer die falsche Geldnote auf. Er habe sich daraufhin geweigert, das Getränk zu verkaufen, ihr jedoch den Schein zurückgegeben. „Falschgeld ist sehr selten“, betont der Tankstellenangestellte in seiner Zeugenaussage.

Extrem schlecht gefälscht

Durch Bildaufnahmen der falschen Geldscheine, stellt das Gericht im Verfahrensverlauf fest, dass beide Banknoten dieselbe Seriennummer haben und kein Wasserzeichen vorweisen können.

Letzteres fiel laut Zeugenaussage auch dem Schichtführer bei der gegenüberliegenden Schnellrestaurant-Filiale auf, als die beiden Betrüger kurz darauf mit dem zurückgegebenen Geldschein versuchten, im Drive-in ihre Bestellung zu bezahlen. „Der Schein war extrem schlecht gefälscht“, berichtet der Fast-Food-Kettenmitarbeiter.

Als er das Pärchen mit dieser Tatsache konfrontierte, reagierten die beiden mit Ausreden – und suchten das Weite. Der Schichtleiter habe dann die Polizei gerufen. Den Behörden habe er neben einem Bericht der Ereignisse auch das Kennzeichen der Täter weitergegeben.

Existenzbedrohende finanzielle Situation

Keine 15 Minuten später sei ein Streifenwagen vor der Wohnung der Verdächtigen vorgefahren, so die Zeugenaussage der zuständigen Polizeibeamtin. Das Paar habe sich sehr kooperativ gezeigt. Und die Beamten freiwillig einen Blick in die Wohnung und ihre Geldbeutel werfen lassen.

Laut der Polizistin haben sich auch bei einer späteren Hausdurchsuchung keine Anhaltspunkte für den Tatbestand des Geldfälschens finden lassen. Stattdessen wird das Gericht auf die ärmlichen Lebensverhältnisse der Angeklagten hingewiesen, die sich anhand von vorgezeigten Fotos bestätigen.

Die angespannte, teilweise sogar existenzbedrohende finanzielle Situation der beiden ist wiederholt Gegenstand der Verhandlung und wird als Motiv für die Straftaten angenommen. Zum Ursprung der beiden 50 Euroscheine machen weder der Mann noch die Frau Angaben.

Das Urteil

Das Jugendschöffengericht spricht die beiden wegen Betrugs, versuchten Betrugs in zwei Fällen sowie des Inverkehrbringens von Falschgeld schuldig. Der Mann wird zu 100 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt.

Die 21-Jährige wird auf Anraten der Jugendgerichtshilfe nach Jugendstrafrecht zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zusätzlich muss sie jeweils fünf Gespräche mit der Caritas sowie der Berufsberatung absolvieren, so die Richterin. „Es darf jetzt nichts mehr passieren, ab jetzt wird’s ernst“, wird die Frau zusätzlich vom Gericht ermahnt.