Mit einer Axt drohte ein Rentner seinem Nachbarn. (Symbolfoto) Foto: imartsenyuk - stock.adobe.com

Ein 64-Jähriger will gegen ein Urteil des Oberndorfer Amtsgerichts angehen.

Das Amtsgericht Oberndorf hatte vergangenen Mai einen Mann wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Jetzt wurde der Fall erneut verhandelt: „Mein Ziel ist ein Freispruch“, erklärte der Rentner zu Prozessbeginn neulich vor dem Landgericht Rottweil.

 

Die Staatsanwaltschaft warf einem 64-Jährigen vor, im Januar 2024 einen türkischstämmigen Nachbarn vor seinem Wohnhaus in Oberndorf belästigt zu haben. Er habe diesen mit den Worten „Verschwinde, du Dreckstürke“ beschimpft und ihm den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht geblasen. Daraufhin habe der Geschädigte ihm in das Gesicht gespuckt. Der Beschuldigte habe dann eine Holzaxt geholt und dem Geschädigten „ich stech’ dich ab“ entgegengerufen.

Situation eskaliert

In der Berufungsverhandlung sagte der massiv schwerhörige Rentner aus, lediglich auf Provokationen des Angeklagten reagiert zu haben. Er habe mit dem Beschuldigten vor den Vorfällen nie gesprochen und keinen Streit gehabt. Am Tattag sei der Geschädigte auf dem Weg zu einer anderen Hausbewohnerin, einer älteren Dame, gewesen, um ihr Gewürze zu leihen.

Irgendeinen Gegenstand geschnappt

Der Angeklagte gab zu, den Geschädigten mit den Worten „Willst du die Alte beglücken“ angesprochen zu haben. Daraufhin habe ihn der 39-Jährige angespuckt, und die Situation sei eskaliert. Der Beschuldigte sei in den Keller gelaufen und habe sich dort einen Gegenstand geschnappt. Erst später habe er bemerkt, dass es sich dabei um eine Axt gehandelt habe.

Regelmäßige Besuche

Im Anschluss wurde der Geschädigte gehört, der angab, dass der Angeklagte regelmäßig zu Provokationen neige, und er sich nicht sicher gewesen sei, ob er wirklich körperlich gewalttätig werden würde. Er selbst habe ein gutes, nachbarschaftliches Verhältnis zu seiner älteren Nachbarin, die er regelmäßig besuche. Darüber habe sich der Angeklagte schon vor der Eskalation regelmäßig abfällig geäußert. Der Beschuldigte habe außerdem ein massives Alkoholproblem und neige im betrunkenen Zustand erst recht zu provozierendem Verhalten.

Eifersucht kommt ins Spiel

Anschließend wurde die 62-Jährige Nachbarin gehört, die die Vorgänge von ihrem Balkon aus beobachtet habe. Sie habe die Polizei gerufen, als der Angeklagte mit der Axt erschienen sei. Daraufhin habe dieser ihr angedroht, dass er Rache nehmen werde, sobald die Polizei wieder weg ist.

Der Angeklagte sei bis vor drei Jahren ihr Lebensgefährte gewesen. Frustration und Eifersucht spielten in diesem Fall wohl eine Rolle. Der Beschuldigte habe die Zeugin schon seit längerer Zeit belästigt und ihr nachgestellt. Es gebe sogar einen gerichtlichen Beschluss, dass der 64-Jährige sich ihr nicht mehr nähern dürfe.

Die Erwerbsminderungsrentnerin sei wegen ihres Ex-Lebensgefährten seit Jahren in psychologischer Behandlung und wolle das Thema unbedingt so schnell wie möglich abschließen.

Kaum Aussicht auf Erfolg

Nach kurzer Unterbrechung teilte Richter Thomas Geiger mit, dass Berufung des Angeklagten kaum Aussicht auf Erfolg habe. Der 64-Jährige zog sein Rechtsmittel daraufhin mit den Worten „Dann sperren Sie mich doch ein“ zurück. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden ihm dennoch auferlegt.