Oberndorf/Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um nicht genehmigte Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko am Donnerstag Haftstrafen für zwei ehemalige Mitarbeiter gefordert. Ein früherer Geschäftsführer, der ebenfalls von den Lieferungen gewusst haben soll, könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn das Gericht den Plädoyers der Staatsanwaltschaft folgt. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko geliefert werden konnten, obwohl es für diese Gegenden keine Genehmigungen gab.
Warum sehe ich diesen Hinweis?
Sie sehen diesen Hinweis, weil Sie einen Adblocker eingeschaltet haben oder im privaten Modus surfen. Deaktivieren Sie diesen bitte für schwarzwaelder-bote.de, um unsere Artikel ohne diesen Hinweis lesen zu können.
Mehr zum Thema Adblocker / Privater Modus und wie Sie diesen deaktivieren, finden Sie, indem Sie auf deaktivieren klicken.
Deaktivieren
Kommentare
Artikel kommentieren
Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach sieben Tagen geschlossen.