Das Logo des Waffenherstellers Heckler & Koch. Foto: Patrick Seeger/Archiv/dpa

Deutsche Sturmgewehre gelangten in Unruheregionen Mexikos. Zwei Ex-Mitarbeiter sollen dafür hinter Gitter.

Oberndorf/Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um nicht genehmigte Waffenexporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko am Donnerstag Haftstrafen für zwei ehemalige Mitarbeiter gefordert. Ein früherer Geschäftsführer, der ebenfalls von den Lieferungen gewusst haben soll, könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn das Gericht den Plädoyers der Staatsanwaltschaft folgt. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko geliefert werden konnten, obwohl es für diese Gegenden keine Genehmigungen gab.

Für einen ehemaligen Vertriebsleiter forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag wegen Mittäterschaft in einer Bande sowie Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Eine ehemalige Sachbearbeiterin soll wegen Beihilfe für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Für einen weiteren ehemaligen Geschäftsführer und einen Übersetzer plädierte die Anklage auf Freispruch. Ein Urteil wird im Februar erwartet.

Die beiden von der Staatsanwaltschaft als Haupttäter ausgemachten Männer stehen nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter, der in Mexiko als Vertreter für Heckler & Koch arbeitete und dort immer noch wohnt, ist seinem Anwalt zufolge zu krank, um nach Stuttgart zu reisen. Sein Verfahren wurde deshalb abgetrennt.

Die beiden Männer sollen laut Staatsanwaltschaft in einer Bande mit dem ehemaligen Vertriebsleiter und der Sachbearbeiterin dafür gesorgt haben, dass die sogenannten Endverbleibserklärungen in Genehmigungsverfahren so geändert wurden, dass die Exporte von den deutschen Behörden absegnet werden konnten. Diese Erklärungen werden von jenem Staat ausgegeben, der die Waffen kauft. Der Käufer bestätigt damit, dass diese Waffen nicht an Drittländer weiterverkauft werden oder im Falle Mexikos in Bundesstaaten kommen, in denen Menschenrechtsverletzungen vermutet werden.

Den Beteiligten sei von Anfang an klar gewesen, dass die Waffen in Mexiko unabhängig von den Endverbleibserklärungen an Polizeistellen verteilt werden würden, sagte Oberstaatsanwalt Karlheinz Ekert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Erklärungen von den Beteiligten vorsätzlich geändert wurden, um sich Genehmigungen für die Exporte zu erschleichen.

Mehrere Rechtsanwälte und auch Angeklagte selbst hatten die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurückgewiesen. Die Ware sei von Deutschland aus in ein Lager der mexikanischen Behörde geliefert worden. Damit sei die Ausfuhr abgeschlossen gewesen. Der Weiterverkauf der Waffen innerhalb des Landes sei durch die mexikanische Behörde erfolgt.

Neben den Angeklagten könnte auch die Firma Heckler & Koch selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Der Kaufpreis für die Waffen von 4,1 Millionen Euro soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft von der Firma eingezogen werden. Das wäre für das Unternehmen bei einem Jahresumsatz von gut 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe.