Richter Matthias Mohn verkündet das Urteil. Foto: Zeger

Nach illegalen Lieferungen nach Mexiko: Rüstungskonzertn Heckler & Koch hätte zwei Beschäftigte nicht vor die Tür setzen dürfen.

Oberndorf/Villingen-Schwenningen - Zu früh gefeuert: Das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen hat gestern den Klagen von zwei Mitarbeitern gegen die Firma Heckler&Koch (HK) stattgegeben. Demnach muss der Oberndorfer Waffenhersteller sie weiterbeschäftigen – und geht wohl in Berufung.

Zackige acht Minuten dauerte die Urteilsverkündung von Richter Matthias Mohn im Arbeitsgerichtsprozess zwischen Marianne B. und Axel H. auf der einen Seite und Heckler&Koch auf der anderen. Anfang Dezember hatten sich die Parteien bereiterklärt, die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung zu prüfen. Dieser Einigungsversuch scheiterte.

Der Kammer ging es lediglich um die arbeitsrechtliche Frage. Richter Mohn ist der Meinung, dass die ausgesprochenen Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht wirksam auflösen. "Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor", heißt es in seiner Erklärung. Vor Ausspruch einer sogenannten Verdachtskündigung müsse der Arbeitgeber den Sachverhalt aufklären und den Arbeitnehmer zu den Vorwürfen anhören. Dies sei nicht hinreichend geschehen, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Laut HK sind Marianne B. (Vertriebssachbearbeiterin) und Axel H. (Vertriebsbereichsleiter) für illegale Waffenlieferungen nach Mexiko verantwortlich. Deshalb war beiden im Frühjahr vergangenen Jahres gekündigt worden. Der Rüstungskonzern stützt die Kündigungen auf verhaltensbedingte Gründe. Gemeinsam hätten die beiden Mitarbeiter einen falschen Bestimmungsort ausweisende Unterlagen der mexikanischen Behörden für Waffenlieferungen beschafft. Diese sogenannten Endverbleibserklärungen dienten als Grundlage der Genehmigung der Waffenexporte. Die Arbeitnehmer bestritten diese Vorwürfe. Ob diese Pflichtverletzung wirklich vorliegt, konnte die Kammer dahingestellt sein lassen. "Der Kündigungsgrund scheitert am Fehlen einer erforderlichen Abmahnung."

"Die zwei Mitarbeiter sind nicht für uns tätig und werden auch in absehbarer Zeit nicht mehr für uns arbeiten", stellte HK-Geschäftsführer Martin Lemperle gegenüber unserer Zeitung klar. "Wir werden den Rechtsweg weitergehen."Der Anfangsverdacht gegen die Mitarbeiter habe sich erhärtet, und es seien weitere Verdachtsmomente hinzugekommen, erklärt er.

Richter Mohn hatte bei der Verhandlung im Dezember Zweifel durchblicken lassen, ob die beiden Mitarbeiter die illegale Lieferung wirklich ohne jedes Wissen ihrer Chefs abwickeln konnten. »Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung hat uns das Urteil nicht überrascht«, heißt es dazu in einer Pressemitteilung von HK.

Wenn das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen ist, gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Hier soll dann geklärt werden, wer bei dem Konzern im Kreis Rottweil tatsächlich die Verantwortung für die Lieferung Tausender Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen trägt. Die Behörde ermittelt wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzt. Ob und wann die Ermittlungen eines Tages in einen Strafprozess münden, ist allerdings unklar.