Komponenten für Saudi-Arabien: Ja oder nein? Die Regierung muss nun Farbe bekennen. Foto: Weißbrod

Komponentenlieferung des Oberndorfer Waffenherstellers nach Saudi-Arabien: Regierung muss laut Verwaltungsgericht Frankfurt zügig entscheiden

Oberndorf/Frankfurt - Die Bundesregierung muss bald entscheiden, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch (HK) Teile seines Sturmgewehrs G 36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag  den Bund verurteilt.

Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen aus Oberndorf (Kreis Rottweil) Anspruch auf eine Entscheidung – ob positiv oder negativ, sagte der Vorsitzende Richter. Die politische Bewertung sei nicht Aufgabe des Gerichts. Den Antrag, den Bund zusätzlich zu einer Ausfuhrgenehmigung zu verurteilen, wies die Kammer zurück.Im Grundsatz entspreche das Urteil den Vorstellungen der Firma, erklärte ein Sprecher von HK gestern auf Anfrage des Schwarzwälder Boten.

"Genau wie das Gericht erwarten wir, dass eine Verwaltung die Kompetenzen, die sie beansprucht, auch wahrnimmt", hieß es. "Wir gehen schon davon aus, dass man sich auch im Interesse der Rechtsgüter 'Vertrauensschutz' und Planbarkeit sowie Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen an ehemals gemachte Zusagen gebunden fühlt."

In Saudi-Arabien wird das G 36 in Lizenz gefertigt. Bei der geplanten Lieferung geht es um 1000 Druckfedern und 27.000 Ersatzteile im Gesamtwert von 537.000 Euro. Die Genehmigung  muss  das Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unterstellte Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa)  erteilen. Dem Unternehmen sei bereits im Juli 2006 von der Bundesregierung erlaubt worden, Rohmaterial und Bauteile des G 36 in den Wüstenstaat zu liefern, argumentiert HK.

"Willkür" in der Praxis

Die Genehmigungspraxis der Bundesregierung sei willkürlich, da zugleich die Ausfuhr von militärisch nutzbaren Hubschraubern nach Saudi-Arabien erlaubt werde. "Wir sind im Vertrauen auf die in der Vergangenheit gemachten Zusagen der Verwaltung erhebliche Verpflichtungen gegenüber unserem Kunden in Saudi-Arabien eingegangen, die wir nicht einseitig auflösen können", hieß es am Donnerstag.

Das Wirtschaftsministerium kündigte an, man werde jetzt eine »Sachentscheidung« treffen. Eine Sprecherin bekräftigte, dass  Gabriel gegen eine Zulieferung zur Lizenzproduktion von G 36-Gewehren in Saudi-Arabien sei.

Zusagen nicht aktuell

Die HK in der Vergangenheit gewährten Zusagen seien durch die im Frühjahr 2015 festgelegten neuen Kleinwaffengrundsätze nicht mehr gedeckt. HK erwartet nach eigener Aussage nun eine zeitnahe Entscheidung. Sollte die Beurteilung des Bafa negativ ausfallen, werde das Unternehmen eine gut begründete Entscheidung akzeptieren, erklärte der Sprecher. Schadenersatzforderungen, sollte die Entscheidung sich weiter verzögern, streben die Oberndorfer indes nicht an.