Der Geisterfahrer hielt mehrere Streifen auf Trapp (Symbolfoto). Foto: Pleul

Einblicke in Verfolgungsjagd mit Tempo 180. Laut Polizei ist Fall des 42-Jährigen ungewöhnlich. Mit interaktiver Karte

Oberndorf/Villingen-Schwenningen - Er lieferte sich bei Tempo 180 über fast 30 Kilometer eine Verfolgungsjagd mit der Polizei - und das auf der falschen Fahrbahn. Der 42-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, der in der Nacht zum Dienstag auf der A81 mehrere Polizeistreifen auf Trapp hielt, gehörte laut Pressesprecher Harri Frank nicht zur üblichen Art von Geisterfahrern. Dem Schwarzwälder Boten erzählte Frank nun vom Ablauf der Verfolgung, wie man den betrunkenen Mann zum Anhalten brachte und mit welchen Konsequenzen er jetzt rechnen muss.

Es ist früher Dienstagmorgen, kurz vor 2 Uhr, als ein Verkehrsteilnehmer der Polizei schildert: Ein Autofahrer ist auf der falschen Spur der A81 im Bereich des Autobahnkreuzes Hegau (Landkreis Konstanz) in Richtung Stuttgart unterwegs. Wenige Minuten später wird er bereits bei Geisingen (Landkreis Tuttlingen) gemeldet, schon bis hierhin hat der Mann rund 20 Kilometer als Geisterfahrer zurückgelegt.

Mit "Riesengeschwindigkeit" an der Polizei vorbei

Eine Streife der Polizei ist inzwischen auf der gleichen Spur in Richtung Singen unterwegs, sie fährt dem Mann also entgegen. "Sie ist die Strecke mit Blaulicht abgefahren", erzählt Frank. Das sei das übliche Vorgehen der Polizei nach Meldungen über Geisterfahrer. In der Regel würden diese spätestens dann anhalten und umdrehen, wenn ihnen ein Polizeiauto begegne. "Aber der ist einfach weitergefahren", sagt Frank über den Moment am Dienstagmorgen auf Höhe der Anschlussstelle Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis): "Und das mit einer Riesengeschwindigkeit, das ist dann kein Normalfall mehr."

Die wahrscheinlich etwas verblüfften Beamten reagieren sofort und alarmieren zusätzliche Streifen. "Eine ist dann parallel auf der richtigen Spur in Richtung Stuttgart gefahren und hat den Geisterfahrer sozusagen eingeholt", erklärt Frank weiter. Mit Haltezeichen, Lautsprecherdurchsagen, Blaulicht und Leuchtschrift wollen die Beamten den Mann auf der anderen Seite des Mittelstreifens stoppen. Der Falschfahrer aber fährt unbeirrt weiter, ein Autofahrer muss gar auf einen Grünstreifen ausweichen.

"Eine dritte Streife hat dann den Verkehr angehalten", sagt Frank. Die Autobahnauffahrt bei Oberndorf ist gesperrt, in Richtung Singen bildet sich ein kleiner Stau. Erst um 2.20 Uhr, als der 42-Jährige quasi "von vorne" auf den Stau zufährt und sieht, dass ihm der Weg versperrt ist, hält er an. Beamte nehmen den Geisterfahrer fest. Ein Alkoholtest ergibt einen Wert von 1,6 Promille.

Was kommt nun auf den Mann zu? "Das reine Falschfahren ist nur eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Frank. Zur Straftat werde dieser Fall erst dadurch, dass der Mann betrunken war. "Das gilt dann als Gefährdung des Straßenverkehrs", sagt der Pressesprecher. Deswegen müsse der Mann mit einer Anzeige rechnen. Zur Motivation des Geisterfahrers kann die Polizei keine Angaben machen. "Meistens sind es entweder alkoholisierte Fahrer oder Menschen mit fortgeschrittenem Lebensalter, die auf der falschen Spur fahren", erklärt Frank weiter. Diese würden aber eben meistens direkt anhalten, wenn ihnen der Fehler auffalle. Wenn jemand dagegen absichtlich auf der falschen Fahrbahn unterwegs sei und sich nicht davon abhalten ließe, sei in der Regel von Suizidabsicht auszugehen.