Gerald Weber von der EDV-Abteilung der Stadtverwaltung (von links), Bürgermeister Hermann Acker und Kulturamtsleiter Hans-Joachim Ahner überzeugen sich selbst von der Handhabung. Foto: Stadt

Kostenloses WLAN im Oberndorfer Freibad lädt Besucher zum Surfen ein. Zum Schutz der Kinder gibt es Filter.

Oberndorf - E-Mails checken, ein Bikini-Bild hochladen oder mit den Freunden in Kontakt bleiben, die nicht dabei sein können – das ist jetzt dank des Wifi-Hotspots im Freibad möglich. Aber was, wenn das Smartphone im Freibad künftig verboten sein wird?

Zwei Freundinnen, die sich lachend im Freibad fotografieren – doch wer ist die ältere Frau im Hintergrund? Weiß sie, dass sie gerade fotografiert wird? Und ist es für sie in Ordnung, zehn Minuten später in der Facebook-Chronik einer Oberndorferin zu erscheinen, wo vielleicht nicht jeder, mindestens jedoch die Freunde der Oberndorferin sie sehen können?

Dabei wäre das noch ein vergleichsweise harmloser Fall. Woher sollen Eltern wissen, dass die Männer mit den Smartphones keine Spanner sind und heimlich Bilder von ihren Kindern machen, anstatt eine Nachricht zu schreiben? Das sind Fragen, die häufig in der Diskussion um ein generelles Smartphone-Verbot in Freibädern fallen, gerade weil immer häufiger Menschen ohne ihre Einwilligung fotografiert und in den sozialen Medien gepostet werden.

Während in Freiburg beispielsweise Kameras verboten, Smartphones aber noch erlaubt sind, ist man in Karlsruhe rigoroser und untersagt das Mitführen der Geräte. Alternativen sind das Zukleben der Linse beispielsweise. Gerechtfertigt wird das Verbot oder die Einschränkung mit dem Persönlichkeitsrecht. Fotografieren im öffentlichen Raum ist zwar gestattet, jedoch nicht die Verbreitung oder Veröffentlichung des Bildes ohne Zustimmung der abgebildeten Personen.

Sinnlose Verbote

Einen gegenteiligen Impuls gibt es von der Stadt Oberndorf. Dort hat man kürzlich erst  Wifi-Hotspots im Freibad und in der Neckarhalle eingerichtet, um den Gästen eine kostenlose Internetnutzung zu ermöglichen. Über einen Hotspot ist es  möglich, einen 100 MBit-Zugang zu nutzen, allerdings nicht auf dem ganzen Gelände, sondern lediglich  im Eingangsbereich des Freibades und ebenso im Foyer der Neckarhalle.

"Fotografierverbote über Handys, Kameras oder dergleichen können in Freibädern zwar in einer Freibadordnung ausgesprochen, aber letztendlich kaum kontrolliert und durchgesetzt werden", gibt Hermann Acker seine Einschätzung zur derzeitigen Diskussion ab. Seiner Meinung nach macht die behördliche Anordnung derartiger Verbote keinen Sinn. Wer sich in seiner Privatsphäre verletzt sehe, der habe über den Privatrechtsweg immer noch hinreichende Möglichkieten, sich gegen unerlaubte Aufnahmen zu schützen, wobei ihm keine Vorkommnisse dieser Art in Oberndorf bekannt seien.

Jugendschutzfilter aktiviert

"Wir sehen uns als Verwaltung jedenfalls nicht als ein polizeistaatliches Überwachungsorgan, das mit zusätzlichen Verfügungen und Verboten meint, alles regeln zu müssen", stellt Acker klar. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und zur Beruhigung der Eltern sei aber  ein Jugendschutzfilter installiert, der gewisse Internetseiten beim Surfen blockiere.

Der Weg zum kostenlosen Surfen ist relativ einfach. Der Nutzer ruft in seinem Gerät die WLAN-Einstellungen auf und wählt "Freizeitzentrum-Oberndorf" aus. Schon ist dieVerbindung hergestellt und eine Willkommensseite erscheint. Durch einen Klick auf "Verbinden" werden die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Wer dann   mit "Fertig" bestätigt, kann das WLAN nutzen. Realisiert wird das Ganze über das Rechenzentrum KIRU, dem die Stadtverwaltung angeschlossen ist.