Rottweil/Oberndorf - Von wegen besinnliche Vorweihnachtszeit, zumindest nicht beim Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch (HK). Bei der achtstündigen außerordentlichen Mitgliederversammlung im Rottweiler Badhaus fährt am Donnerstag vor allem der Vertreter der Luxemburger Finanzholding CDE, Rechtsanwalt Sebastian Ens, schwere Geschütze auf. Hinter der CDE steht der Franzose Nicolas Walewski. Und dieser Nicolas Walewski strebt die Aktienmehrheit bei den Oberndorfern an. Die hat bislang Andreas Heeschen mit knapp zwei Dritteln des Stammkapitals.

Allerdings hat er, wie am Donnerstag bekannt wird, seit 2015 im Rahmen eines Darlehensvertrags 10 Millionen Aktien an die CDE verpfändet, die der Franzose nun haben will. Am Donnerstag ist Heeschen deshalb Haupt-Zielscheibe der Giftpfeile, die CDE-Vertreter Ens in Form eines regelrechten Fragen-Dauerfeuers abschießt. Der 59-jährige Heeschen hatte erst im November angekündigt, seine HK-Mehrheit an einen wichtigen Großaktionär abgeben zu wollen – wie sich unlängst herausgestellt hat, an die Luxemburger CDE. Doch irgendetwas muss in den vergangenen Wochen passiert sein, dass das Geschäft zwischen Heeschen und Walewski allem Anschein nach nicht in bester Atmosphäre über die Bühne geht. Die beiden sind sich, das  ist zu hören und am Donnerstag auch zu spüren, mittlerweile offenbar spinnefeind.

Heeschens Versuche der Diversifizierung gehen gründlich daneben

Wieso? Das wird auch während der außerordentlichen Hauptversammlung nicht klar. Diese hatte Heeschen bewirkt, der zunächst nur die Vergütung des Aufsichtsrats und später dann noch seine Wahl zum vierten Aufsichtsratsmitglied auf die Tagesordnung setzen ließ. Wieso überhaupt und wieso so kurz nach der ordentlichen Hauptversammlung im Sommer? Immerhin beziffern die HK-Vorstandsmitglieder die Kosten für die Veranstaltung am Donnerstag auf rund 75.000 Euro. Eine Antwort bekommen die Aktionäre darauf freilich nicht. Andreas Heeschen ist nämlich – wie bei den vergangenen Hauptversammlungen schon  – nicht anwesend. Aus persönlichen Gründen heißt es. Er lässt sich – auch das ein gewohntes Bild – von seinem Anwalt vertreten.