Ein gebrochenes Handgelenk hat sich eine Oberndorferin nach einem Sturz auf Glatteis im Parkhaus Wettestraße zugezogen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

51-Jährige bricht sich Handgelenk. Kommune ist für Streuen zuständig. 

Oberndorf - Ein gebrochenes Handgelenk, Schmerzen und ein Galama, welche Klinik sich nun für die Operation des Arbeitsunfalls zuständig fühlt – für eine 51-jährige endete der Weg zu ihrem Auto am Freitagnachmittag nach Feierabend in einem Desaster.

Auf einem Absatz im Parkhaus Wettestraße rutsche sie aus und zog sich eine Fraktur des Handgelenks zu. "Spiegelglatt", so berichtete sich im Gespräch mit unserer Zeitung, sei es gewesen. Nachdem sie im Krankenhaus versorgt worden war, schaute sie im Polizeirevier vorbei und machte auf den Missstand aufmerksam.

Wie die Polizei bestätigt, hätten Beamte die Situation vor Ort begutachtet, Glatteis festgestellt und den Werkhof angerufen. Eine Kommune ist für die Verkehrssicherungspflicht ihrer Gebäude zuständig. Sie hat also darauf zu achten, dass bei Glätte gestreut wird.