Holger Wirthwein rewferiert beim "Come Together" des HGV. Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder Bote

HGV: Fachanwalt referiert und gibt Tipps

Oberndorf. Ein spannender Vortrag über strafrechtliche Risiken für Unternehmer und das damit verbundene persönliche Risiko standen am Mittwochabend im Mittelpunkt beim "Come Together" des Oberndorfer Handels- und Gewerbevereins (HGV). Den Gastgebern Frank und Michael Haffner von der Allianz-Generalvertretung "Haffner & Haffner" war es mit Hilfe von Felix Deiss von der Allianz Stuttgart gelungen, den Fachanwalt für Strafrecht Holger Wirthwein aus Koblenz für diesen Abend zu gewinnen. Im Autohaus Grossmann fesselte er die Zuhörer zwei Stunden lang mit vielen Beispielen aus der Praxis und gab Tipps zum Risikomanagement.

Wirthwein bat die rund 45 Anwesenden, den Irrglauben "Mich betrifft das nicht" schleunigst über Bord zu werfen. Im Unternehmensstrafrecht trage der Unternehmer die Verantwortung. Er müsse nicht nur alle Gesetze und Vorschriften kennen, sondern auch deren Einhaltung kontrollieren. "Verteidigung mit Nichtwissen hilft nicht" und "Delegieren schützt nicht vor Strafe", warnte Wirthwein.

Schon mit der erforderlichen Kontrolle der Führerscheine von Mitarbeitern, die Firmenfahrzeuge benutzen, ging es los. Weiter ging es mit Fallstricken bei der Beschäftigung von Leiharbeitern oder geringfügig Beschäftigten, bei Lieferungen ins Ausland und Scheinfirmen als Vertragspartner, tödlichen Unfällen auf dem Betriebsgelände oder Steuerhinterziehung. Wirthwein erläuterte den Unterschied zwischen einer Geschäftsunterlagenprüfung und einer Durchsuchung, informierte über hochspezialisierte Staatsanwaltschaften und die gezielte Fahndung im Bereich Schwarzarbeit. Ein kurioser Fall habe in der Sauna begonnen. Ein Zöllner schnappte zufällig die Unterhaltung zweier Kollegen über die Schwarzgeldzahlungen ihres großzügigen Chef auf und brachte ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im großen Stil ins Rollen. Schon eine anonyme Anzeige reicht laut Wirthwein für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens aus, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht.

Beim anschließenden Imbiss ließen die HGV-Mitglieder das Gehörte noch nachwirken.