Hier soll eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit Flachdach entstehen. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder Bote

Widerspruch: Vorhaben passt sich nach Ansicht der Anlieger überhaupt nicht in die Dorfmitte ein

Oberndorf-Altoberndorf. Seit Jahrzehnten ist das Grundstück in der Altoberndorfer Röthengasse unbebaut. Früher stand dort ein Bauernhaus. Nach dessen Abbruch wurde die Fläche zu einer Wiese. Das erzählen Beate und Martin Haaga, die direkt daneben wohnen.

Vor Kurzem haben sie Post von der Oberndorfer Stadtverwaltung bekommen. Ein Baugesuch ist eingegangen. Als Angrenzer durften sie Einsicht in die Planungen nehmen und waren alles andere als begeistert von dem, was sie da sahen. Ein elf Meter hohes, dreigeschossiges Mehrfamilienhaus soll dort gebaut werden. Mit 15 Wohneinheiten und einem Flachdach. Das Gebäude werde laut Plan aufgeständert, im unteren Bereich sollen die Parkplätze untergebracht werden. Für die Haagas aus mehreren Gründen ein Unding.

Zum einen sehe die Planung hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen vor. Auf Nachfrage wurde Martin Haaga von einer Mitarbeiterin im Bauamt erläutert, dass der Bauherr – eine Gebäudedienstleister-Firma – dort wohl seine Arbeitskräfte einquartieren wolle.

In Altoberndorf werde derzeit viel bewegt – sei es die Einführung des "Märktle" oder auch Dorf-Stammtische. Für Beate und Martin Haaga wäre es sinnvoller, Wohnraum für Familien anzubieten, die sich dann ins Dorfleben einbrächten.

Zudem stehe auf dem Grundstück einer von noch zwei verbliebenen Birnbäumen im Ort, an dem die sogenannten Hutzeln wachen, zu denen Altoberndorf einen besonderen Bezug habe. Sie sind etwa für den "Hutzelball" an der Fasnet namensgebend. Zwar sei im Baugesuch vermerkt, dass der Baum stehen bleibe müsse. "Aber da ist ein Bagger ja schnell mal dagegen gefahren", meint Beate Haaga. Das sei schließlich "Auf dem Stein" auf dem alten Lindenhof passiert.

Zudem ist sie skeptisch, dass die schmale Röthengasse den Mehr-Verkehr fassen könne. Dies sei der Weg zum Schulbus für die Kinder.

Was die Haagas aber am meisten stört, ist die Form des geplanten Gebäudes. Wohnraum zu schaffen sei grundsätzlich sehr lobenswert – auch und gerade im Ortskern. Allerdings sehen sie an dieser Stelle eher kleinere Wohnhäuser. Ein Flachdach jedenfalls passe überhaupt nicht ins Dorf. So begründen sie auch ihren Widerspruch, den sie gegen das Bauvorhaben eingereicht haben. Dabei beziehen sie sich auf Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Dort heißt es unter anderem: "... das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden." Ihre Nachbarn so berichten sie, hätten ebenfalls Widerspruch eingelegt.

Selbst der Ortsvorsteher habe im Gespräch mit ihm erklärt, dass er mit dem Bauvorhaben nicht gerade glücklich sei, so Martin Haaga. Dem Ortschaftsrat würde das Baugesuch jedoch nur zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Mitarbeiterin des Bereichs Bauordnung/Bauverwaltung bei der Stadt habe ihm ebenfalls wenig Hoffnung gemacht, dass das Vorhaben verhindert werden könne. Bürgermeister Hermann Acker erklärt auf Anfrage unserer Zeitung dazu: "Für den genannten Bereich besteht kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist daher dem Innenbereich zuzuordnen und als Innenbereichsvorhaben gemäß Paragraf 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Bauvorhaben entspricht geltendem Baurecht. Der Antragsteller hat deshalb einen Anspruch auf Genehmigung."

Ob dies so richtig ist, wollen die Haagas zur Not durch ein Gericht klären lassen.