Ein "Rädle" und eine Blumenvase waren die Steine des Anstoßes bei der Diskussion. Foto: Archiv/Danner

Änderung der Friedhofssatzung soll auf den Weg gebracht werden. Ausschuss gibt Empfehlung.

Oberndorf - Der Fall hatte im August auch weit über Oberndorf hinaus hohe Wellen geschlagen: Eine trauernde Witwe kämpfte darum, dass das "Rädle", das sie auf der Abdeckung der Mauernische in der Urnenwand für ihren verstorbenen Mann von einem Steinmetz hatte anbringen lassen, bleiben darf. Der Verstorbene war ein passionierter Radfahrer gewesen.

Dafür hätte es einer vorherigen schriftlichen Genehmigung bedurft, wurde ihr dann von der Stadt per Schreiben mitgeteilt. Der Grund: Das Fahrrad sei kein sakrales Motiv. Deshalb müsse man es der Friedhofssatzung nach entfernen. Gleiches galt für eine montierte Blumenvase am Nachbargrab. Die Mehrheit der Kernstadträte hatte damals für die Entfernung der beiden Objekte gestimmt.

Gemeinderatsbeschluss sorgt für Wirbel

Das war nicht nur für die Witwe unverständlich. Auch im Netz überschlugen sich die negativen Reaktionen auf diese Entscheidung. "Dass man für sowas kämpfen muss, ist traurig", "Haben die Oberndorfer keine anderen Probleme? Was ist an dem Rädle so schlimm?" und "Solche Symbole geben dem Friedhof eine besonder Note und tun keinem weh", waren nur einige der vielen Leser-Reaktionen.

Die SPD-Fraktion hatte die Entscheidung des Kernstadtbeirats damals nicht hinnehmen wollen und einen Antrag auf die Behandlung des Themas im Gemeinderat gestellt.

Dass das Thema erst jetzt auf den Tisch komme, liege daran, dass man für eine Satzungsänderung auch noch andere Aspekte einarbeiten wollte, erklärte der Erste Beigeordnete Lothar Kopf im Ausschuss für Technik und Umwelt. Bis eine Entscheidung herbeigeführt werde, dürfe das "Rädle" bleiben, wo es ist. Die Verwaltung schlug nun vor, aus der Satzung zu streichen, dass nur "sakrale Zeichen" erlaubt seien. Stattdessen sollten Zeichen lediglich "der Würde des Friedhofs" entsprechen. Die zulässigen Materialien bleiben weiter vorgegeben.

Wunsch nach nicht-sakralen Zeichen unterschätzt

Irene Heim von der Friedhofsverwaltung erklärte kurz, welche weiteren Änderungen man in die neue Satzung eingearbeitet hatte. Ein Punkt ist, dass Angehörige bei Wahlgräbern künftig die Option zur Verlängerung um lediglich fünf oder zehn Jahre haben, um die Planungen für Veränderungen auf dem Friedhof nicht zu lange zu blockieren. Bislang hatte man eine Verlängerung zwischen zehn, 20 und 30 Jahren angeboten. Zudem könne nun auch nur ein Teil der Aussegnungshalle gemietet werden für eine Gebühr von 50 Euro.

Ruth Hunds (SPD) lobte die anpackende Haltung der Friedhofsverwaltung beim Thema Satzungsänderung. Thorsten Ade (CDU) meinte, er hätte nie gedacht, dass jemand nicht-sakrale Zeichen wollen würde. "Sonst hätte man sich schon früher dem Thema gewidmet", meinte er.

Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Satzungsänderung aus. Nun fehlt nur noch der abschließende Gemeinderatsbeschluss am 20. Oktober. Dann darf das "Rädle" an der Urnenwand endgültig bleiben.