Ob auf dem Busbahnhof am Bahnhof alle momentan auf dem "Mauser-Parkplatz" (Foto) parkenden Vehikel unterkommen, sei laut Bernhard Maier fraglich. Dieses Bild entstand an einem Wochenende. Foto: Maier Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Aldi-Neubau auf "Mauser-Parkplatz" ungewiss / Normenkontrollantrag wird vom VGH geprüft

Oberndorf. Das Bauvorhaben der Firma Aldi auf dem Parkplatz an der Hochbrücke muss erst einmal ruhen. Bernhard Maier hatte eine Normenkontrollklage gegen die Stadt Oberndorf wegen der "Gültigkeit des Bebauungsplans ›Neckar-Talaue 7. Änderung‹" angestrengt. Sein Haus liegt im Zwickel zwischen Neckar- und der Sägewerkstraße – unweit vom "Mauser-Parkplatz", wo Aldi neu bauen möchte (wir berichteten).

Nun gibt es Nachricht aus Mannheim – vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Darin heißt es, der Bebauungsplan der Stadt Oberndorf vom 18. Dezember 2018 werde bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt. Im Gemeinderat war die Entscheidung für den Bebauungsplan seinerzeit denkbar knapp ausgefallen.

Maier begründet seinen Normenkontrollantrag mit vielen Punkten. Etwa sei der Kaufvertrag bis zum heutigen Tage nicht zur Prüfung heraus gegeben worden. Dies lasse vermuten, dass beim Scheitern hohe Regressforderungen seitens Aldi zu erwarten seien. Er meint gar, dass beim Verkauf womöglich nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Außerdem werde üblicherweise zuerst der Bebauungsplan geändert und dann das Grundstück verkauft – was in diesem Fall zu einem erhöhten Bodenrichtwert führe und einen höheren Kaufpreis ergebe.

Um der Firma Aldi bei einer schnellen Baugenehmigung behilflich zu sein, sei durch ein vereinfachtes Verfahren bewusst auf die Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet worden. Dies stelle für solch ein Projekt seines Erachtens nach einen massiven Verfahrensfehler dar.

Sitzungsprotokolle habe man inhaltlich angepasst und Unterlagen erst zur Einsicht öffentlich ausgelegt und später wieder gelöscht – " vermutlich, um etwas zu vertuschen", moniert Maier. Die Gutachten verfolgten seiner Ansicht nach inhaltlich nur den Zweck, die Realisierung der Genehmigung zu rechtfertigen.

Auch habe er in der Ratssitzung im Dezember den Eindruck gehabt, dass bei der Präsentation des Verkehrsgutachtens ein Teil des Gemeinderats die Problematik und die Darstellung nicht verstanden habe. Dies alles stellt für Maier Verfahrensmängel dar. Und dass die "fragwürdige Verkehrsanbindung" unter der Hochbrücke unter den Tisch gekehrt worden sei, lasse schon eine "gewisse Ignoranz erkennen".

Auf Nachfrage unserer Zeitung bei Bürgermeister Hermann Acker zum Schreiben des VGH antwortet er: "Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg für die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes ›Neckar-Talaue 7. Änderung‹ liegt uns bislang nicht vor. Insofern können wir hierzu auch noch nicht Stellung beziehen. Aufgrund des Beschlusses des VGH lassen wir das bei uns anhängige Baugenehmigungsverfahren bis auf Weiteres ruhen."

Die Firma Aldi Süd hält derweil weiter am Bauvorhaben fest. Man bedauere die Verzögerung, werde nun aber "selbstverständlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten". Unabhängig davon plane man weiterhin, das Bauvorhaben in Oberndorf umzusetzen, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit.