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Regelung in Neckarstraße bereits umgesetzt / Andere Straßen sollen mit nächtlicher Beschränkungen folgen

Im Rahmen des Lärmaktionsplan wird in einigen Straßen in Oberndorf Tempo 30 eingeführt – allerdings nur nachts. Die Ortsdurchfahrt Altoberndorf gehört jedoch nicht zu den Zonen, in denen von 22 bis 6 Uhr reduziertes Tempo gilt.

Oberndorf. Dies teilte Bürgermeister Hermann Acker in der jüngsten Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt mit.

Tempobegrenzungen kann nur der jeweilige Straßenbaulastträger anordnen. In diesem Fall kommt die verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Rottweil – auf Basis des Lärmaktionsplans der Stadt Oberndorf: In den Ortsdurchfahrten im Zuge der L 415 in Oberndorf (Rosenfelder Straße, Hochbrücke, Talstraße, Eugen-Frueth-Straße, Wettestraße und Lindenstraße) sowie in Bochingen (Balinger Straße) wird die Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen künftig nachts von 22 bis 6 Uhr auf 30 Stundenkilometer festgesetzt. Diese Maßnahme war auch für die Altoberndorfer Ortsdurchfahrt gewünscht. Sie wurde jedoch nicht angeordnet.

Bei der Neckarstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, so dass die Kommune die Temporeduzierung selbst festlegen kann. Dort wurde bereits vor einigen Wochen Tempo 30 eingeführt – ganztags.

Die übrigen, nächtlichen Tempobeschränkungen treten in Kraft, sobald die Schilder aufgestellt sind.