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Friedhofssatzung und Gebühren neu gefasst

Die jüngste Novellierung der Oberndorfer Friedhofssatzung samt Gebührenkatalog stammt von 2008. Nun wurden die Bestattungsgebühren neu kalkuliert und die Satzung neu gefasst.

Oberndorf. Der Verwaltungsausschuss und der Ausschuss für Technik und Umwelt im Gemeinderat diskutierten in ihren jüngsten Sitzungen über die Verwaltungsvorlage. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung einiger der Gebühren waren die Stadträte nicht einverstanden – der Sprung war ihnen zu hoch.

"Eine erschwingliche Standard-Bestattung sollte möglich sein", sagte CDU-Stadtrat Martin Karsten. Die Verwaltung hatte etwa bei den Reihengräbern für Erdbestattung eine Erhöhung von 593 auf künftig 1420 Euro angeregt. Ein Urnenreihengrab sollte statt wie bisher 255 künftig 970 Euro kosten. Eine unverhältnismäßige Preissteigerung, wie auch SPD-Stadtrat Günter Danner anmerkte. Die Freien Wähler schlössen sich den anderen Fraktionen an, so Stadtrat Oliver Hauer.

Nun soll die Überlassung eines Reihengrabs für Erdbestattungen 1000 Euro kosten, ein Urnenreihengrab 600 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren soll ein "politischer Preis" von lediglich 200 Euro gelten. Mit einer Neufassung will man künftig nicht wieder zehn Jahre warten. In drei Jahren, so Bürgermeister Hermann Acker, sollen die Zahlen erneut auf den Prüfstand kommen. Grundsätzlich soll ein Kostendeckungsgrad von 75 Prozent angestrebt werden.

Neuerungen gibt es bei der Art der Bestattung. Die Stadt Oberndorf plant auf dem Talfriedhof ein sogenanntes "Frühchen-Grabfeld" zu erstellen. Dort können dann Fehlgeburten beerdigt werden.

Außerdem wird es in der Neckarstadt demnächst die Möglichkeit geben, unter einem Baum zur letzten Ruhe gebettet zu werden. Dabei werden die Urnen um Bäume herum unter die Erde gebracht. Auf einer Tafel am Baum oder einer Stele werden die Namen der Verstorbenen aufgelistet.

In die neugefasste Friedhofssatzung wurde zudem die Erdbestattung im muslimischen Grabfeld aufgenommen. Sie ist in Oberndorf allerdings schon seit geraumer Zeit möglich.

Die Grabmalhöhe wird laut neuer Satzung auf 1,4 Meter begrenzt. Urnen und Überurnen dürfen nur noch aus leicht verrottbarem Material sein. Ausgenommen, sie werden nicht in der Erde bestattet, sondern in einer Urnenwand aufgestellt.

Die Verwaltung plant, auf allen Friedhöfen Schaukästen aufzustellen, in denen die Friedhofssatzung nachzulesen ist.