Auf seinem Privatgrundstück hat ein Hausbesitzer eine Meßanlage installiert. Foto: Danner Foto: Schwarzwälder Bote

Kommnunales: Bürger wünscht Einsicht in ein Niederschrift, die noch nicht erstellt ist /Personalknappheit

Oberndorf. Weil er eine Niderschrift (Sitzungsprotokoll) vom 18. Dezember 2018 einsehen möchte, hat sich ein Oberndorfer in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats zu Wort gemeldet. Er erhielt von der Verwaltungsspitze eine ähnliche Antwort, wie sie ihm bereits auf seine Anfrage per E-Mail zugegangen war: "Die Niederschriften werden von der Geschäftsstelle des Gemeinderates erstellt und nach deren Gegenzeichnung durch drei Gemeinderäte ausgefertigt. Nach der Ausfertigung stellen wir die öffentlichen Protokolle dann im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt für Jedermann zur Einsicht ein. Aktuell sind die öffentlichen Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen bis April 2018 ausgefertigt und einsehbar. Die nachfolgenden Sitzungen werden der Reihenfolge nach Zug um Zug abgearbeitet."

Für den Bürger keine befriedingende Antwort. Sein Wohnhaus steht im Zwickel zwischen Sägewerk- und Neckarstraße. Die geplante Verlagerung des Aldi-Marktes auf den ehemaligen "Mauer-Parkplatz" sieht er kritisch. Unter anderem deshalb, weil eine deutliche Zunahme an Verkehr an seinem Haus vorbei gefürchtet.

Er hatte deshalb gegen die Änderung des Bebauungsplans "Neckar-Talaue" Einspruch erhoben (wir berichteten). Der Gemeinderat hatte den Satzungsbeschluss Ende vergangenen Jahres dennoch gefasst – mit knapper Mehrheit.

Inzwischen hat der Mann Normenkontrollklage eingereicht. Deshalb möchte er auch das Gemeinderatsprotokoll einsehen. Bürgermeister Hermann Acker erklärte in der jüngsten Ratssitzung: "Wenn das Gericht im Rahmen des Normenkontrollverfahrens eine Niederschrift anfordert, dann werden wir diese kurzfristig anfordern."

Doch warum stehen die Ratsprotokolle nur bis April 2018 auf der Homepage der Stadt? Eine Nachfrage unserer Zeitung bei der Stadtverwaltung ergibt, dass im Sekretariat des Hauptamts eine Personalstelle mehrere Monate unbesetzt war. Man arbeite nun eben eine Niederschrift um die andere ab.

In der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg steht dazu unter Paragraf 38 unter anderem: Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat. Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den Einwohnern gestattet.

Und unter Paragraf 41 wird ergänzt: Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. Dem komme man auch nach, betont Hauptamtsleiter Hermann Leopold. Über das Ratsinformationssystem der Stadt Oberndorf könnten sich Bürger über die Beschlüsse informieren.

Wann ein Sitzungsprotokoll, das mehr beinhaltet, als das reine Abstimmungsergebnis, angefertigt sein muss, ist hingegen nicht so klar geregelt. Zudem sei das Veröffentlichen auf der Homepage ein Service, den die Stadt biete. Eine Einsicht vor Ort im Rathaus sei gebührenpflichtig.

Der Besitzer des Hauses in der Sägewerkstraße hat seit geraumer Zeit eine Meßanlage, wie sie sonst von Kommunen aufgestellt wird, auf seinem Privatgrundstück installiert. Dabei wird nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Anzahl der passierenden Fahrzeuge gemessen. Ob dies rechtens ist, wird derzeit von der Polizei geprüft, wie Revierleiter Ulrich Effenberger auf Anfrage erklärt.